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Die genealogischen Register der Stadt Schaffhausen

Ernst Rüedi, Schaffhausen

(Aus: Der Schweizer Familienforscher, Jg. XI, 1944)


Im Jahre 1744, also genau vor 200 Jahren, legte Johann Ludwig Bartenschlager die genealogischen Register der Stadt Schaffhausen an. Das Geschlecht der Bartenschlager, das gegen Ende des 18. Jahrhunderts hier ausstarb, stammte aus Eßlingen; 1538 hatte Jacob Bartenschlager, seines Zeichens Bäcker, das hiesige Bürgerrecht erworben. Hans oder Johann Ludwig (1692-1773) gehörte der 6. Generation seines aus Württemberg eingewanderten Ahnherrn an. Er war Privatlehrer. Schon mit 16 Jahren treffen wir ihn als Magister in dem neu gegründeten Waisenhaus auf der Steig. Von seiner kalligraphisch schönen Handschrift profitierte der Rat, indem er Bartenschlager gelegentlich einen Schreibauftrag erteilte. Das schönste Denkmal indessen hat sich dieser mit den erwähnten Registern gesetzt. Im Auftrage des Ratsherrn und nachmaligen Bürgermeisters David Meyer legte er das heute noch vorliegende, zehn Bände umfassende Werk an, das er folgendermaßen betitelte: «Das noch lebende Schaffhausen oder Beschreibung aller dermahlen zu Schaffhausen sich befindenden sowol edlen als sonst burgerlichen Geschlechtern, wie solche aus denen Regiments-, Tauff- und Copulationsbüchern zu Statt und Land zusammengetragen von Johann Ludwig Bartenschlager, Schulmeister in Schaffhausen, 1744». Der umfangreiche Titel gibt bereits die Hauptquellen an: die Kirchenbücher zu Stadt und Land. Er verrät ebenfalls die Tatsache, daß der Verfasser die ausgestorbenen Geschlechter zum vornherein ausschaltete. Während er die bürgerlichen Familien auf Grund der 1540 einsetzenden Kirchenbücher im günstigsten Falle bis zu diesem Jahre hinauf verfolgen konnte, lagen die Verhältnisse für die adeligen Geschlechter weitaus günstiger, indem er für diese die von J. J. Rüeger in seiner berühmten Chronik aufgestellten Genealogien verwenden konnte. Leider standen Bartenschlager für seine Arbeit die Ratsprotokolle und andere Archivalien nicht zur Verfügung, weil man es damals noch für einen Hochverrat gehalten hätte, Uneingeweihte in sie hineinblicken zu lassen.

Die Bartenschlager'schen Register, die der Verfasser bis zu seinem Tode weiterführte, dienten in der Folgezeit weniger dem ideellen Zwecke der Familienforschung; sie hatten im Gegenteil eine höchst praktische Bedeutung, boten sie doch beim Ordnen von Nachlässen die Grundlage, auf der man die rechtmäßigen Erben ausfindig machte. Ganz in diesem Sinne beuteten die nachfolgenden Eigentümer die Register aus. Sie schufen daraus im eigentlichen Sinne des Wortes eine Geldquelle, bis der einsichtige nochmalige Bürgermeister Siegerist ihren Wert einsah und sie 1811 privatim um 150 Gulden erwarb mit dem Gedanken, sie gelegentlich in das Eigentum der Stadt überzuführen. Doch sollte die Verwirklichung dieses Planes noch eine geraume Weile auf sich warten lassen.

Zunächst führte der Tod eines berühmten Bürgers bezw. die Regelung seines Nachlasses im Jahre 1830 gleichsam durch Zufall den Schaffhauser Ratsherrn J. J. Veith (1765-1845) dazu, die Bartenschlager'schen Register weiterzuführen, ihren Inhalt zu überprüfen und, wo es möglich war, die bestehenden Lücken zu ergänzen. Er tat dies während acht Jahren trotz körperlichen Beschwerden mit viel Liebe, Geduld und Uneigennützigkeit, stellte er doch als Gegenleistung für seine Arbeit einzig die Bedingung, die Register müßten einst öffentliches Eigentum werden. Veith war gegenüber Bartenschlager insofern zum Vorteil, als ihm neben den Kirchenbüchern vor allem die reichen Schätze des Archivs zur Verfügung standen. So ist es zu erklären, daß sich seine Ergänzungen nicht in einzelnen Zusätzen erschöpfen, sondern daß er gelegentlich ganze Geschlechterreihen neu aufstellte. Ohne die uneigennützige Arbeit Veiths wären die Register tatsächlich um vieles ärmer.

Im Sinn und Geiste Veiths arbeitete Hans Wilhelm Harder (1810 bis 1872) an dem Werke weiter. Dieser, der sich schon in jungen Jahren mit leidenschaftlichem Eifer dem Studium der Geschichte seiner Vaterstadt widmete -  er hat sich in der Folgezeit den Ruf eines zweiten Rüeger erworben - erstand die genealogischen Register. Auch seine Arbeit ging dahin, sie der Allgemeinheit zu erhalten. Nach langwierigen Verhandlungen kam 1842 ein Vertrag mit der Stadt zustande, laut welchem sie als unveräußerliches Eigenturm an die Stadt übergingen, und zwar um 66 Gulden, die gleiche Summe, die der Verkäufer einst dafür ausgelegt hatte. Gleichzeitig wurde Harder unter Zusprechung einer jährlichen Besoldung von 54 Gulden zum Stadtgenealogen ernannt; dieses Amt versah er mit vorbildlicher Treue bis zu seinem Tode. Er hat während seiner Amtszeit zwölf weitere Bände angelegt. Seine außerordentlichen Kenntnisse auf dem Gebiete der Ortsgeschichte setzten ihn instand, die Register da und dort wesentlich zu ergänzen.

Als Stadtgenealoge amtete 1872 bis 1918 Reallehrer Johann Heinrich Bäschlin; dessen kalligraphisch schöne Eintragungen machen das Nachschlagen der Register zu einem wahren Genusse. Auf Bäschlin folgte 1918 Dr. Karl Henking, Kantonsschullehrer, und 1935 Robert Harder, Zivilstandsbeamter. Bei der Wahl des letzteren kamen die Register endlich dorthin, wohin sie ihrem Wesen nach schort längst gehört hätten, nämlich auf das städtische Zivilstandsamt (Anmerkung: Die genealogischen Register sind heute im Stadtarchiv Schaffhausen aufbewahrt). Da bilden sie eine äußerst wertvolle Ergänzung der dort ohnehin geführten Familienregister. Eine unerwünschte Doppelspurigkeit, die zudem gelegentlich Anlaß zu Fehlern gegeben hatte, war damit beseitigt.

Seit 1940 ist der Zivilstandsbeamte von Schaffhausen von Amts wegen auch Stadtgenealoge. Als solcher führt er die genealogischen Register weiter und stellt sie Interessenten zur Verfügung.

Anmerkung. Die hier verwendeten Angaben stammen zum größten Teil aus den Vorreden von Bartenschlager und Veith. Einige Angaben sodann verdanken wir dem Bericht von Robert Harder, den dieser 1935 zu Handen des Stadtrates verfaßte.