Hexenprozesse in Stein am Rhein

Dr. Peter Scheck


Vorbemerkungen

Das Wort "Hexe" ist westgermanisch und stammt von dem althochdeutschen Wort "Hagzissa" ab, ein Name der wahrscheinlich für den Zaunteufel, eine Art Kobold, gebraucht wurde. Nach dem Volksglauben war es später eine Person, die über okkulte Kräfte verfügte. Das Wort Hexe ist in der Literatur seit dem 14. Jahrhundert in Gebrauch. Hatte die Kirche in der Zeit der Germanenbekehrung die alten Volksvorstellungen von den nachtfahrenden Frauen und Tierverwandlungen abgelehnt, so waren diese doch so zählebig, dass sie die grossen Theologen des Hochmittelalters wie Thomas von Aquin (gestorben 1274) übernahmen und in ihr theologisches System einbauten.  Der Hexenglaube verdichtete sich im Spätmittelalter zu einer eigenen Lehre, wonach die Hexe mit dem Teufel, der sie verschönte, Buhlschaft betrieb. Nach dem berühmten Buch mit dem Titel ”der Hexenhammer” (es stellt eine Beschreibung des Hexenwesens und seine Bekämpfung dar) wurde der Hexenwahn und das Hexenbekämpfungsverfahren in ein wirksames System eingebaut. Der Hexenhammer löste eine Welle von Hexenprozessen aus, die nach den Anweisungen des Buches ausgeführt wurden. Den schärfsten Kampf gegen die Hexen forderten auch Luther, Calvin und Zwingli.

Der erste Prozess bei dem explizit das Wort "Hexe" (Hegse, Hägse) verwendet wurde, ist 1402/1403 in Schaffhausen nachgewiesen (vgl. die Stadtrechnungen).

erster Hexenprozess
"die haegsen von Beringen"

Im 17. Jahrhundert erlebte der Hexenwahn den absoluten Höhepunkt. Die unmenschlichen Praktiken der Herrschaftsausübung schufen ein Klima der Angst, der Verdächtigung und der Verfolgung; es begünstigte die Furcht auch vor jeder anderen Gewalt, vor Gottes Strafgericht, vor dem Teufel und seinen Hexen. Ihre Existenz hat jede westeuropäische Religion als möglich oder sogar als sicher verkündet. Zur Hysterie steigerte sich der Aberglaube erst dadurch, dass mittels irrsinnig-pedantischen Intellekts und krankhafter Phantasie, die sich in zahlreichen dicken Büchern über Dämonologie, in Flugschriften und illustrierten Einzelblättern niederschlugen. Fanatische Kanzelpredigten, Suggestivfragen der Richter, erpresste Geständnisse der Opfer und Denunziationen haben immer mehr grausige und ebenso lüsterne Details hinzugefügt. Die Einzelheiten des Teufelsmahls, des Hexentanzes und des Geschlechtsverkehrs waren Gegenstand spitzfindigen Gelehrtenstreits, an dem sich klösterliche Asketen ebenso wie gekrönte Häupter beteiligten, z.B. Jakob I. von England.

Die grossen Leuchten der Wissenschaft, kritische Geister und Forscher mit Weltruf, sie alle schwiegen zu dem Wahnsinn: Grotius, Galilei, Descartes, Kepler. Der Humanist Jean Bodin gab im Jahre 1580 ein gelehrtes Werk heraus, in dem er nicht nur für Hexen den Tod im Feuer forderte, sondern auch für jene, die nicht an die Existenz von Hexen glaubten. Oft nahm die Suche nach Hexen einen epidemischen Verlauf, und niemand war vor dieser Denunziationspanik sicher.

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Beispiel Bistum Würzburg:

Allein in den Jahren 1627-29 wurden dort 150 Personen verbrannt.  In den Gerichtsbüchern sind alle namentlich aufgeführt. Betroffen waren Personen beiderlei Geschlechts und von jeder sozialen Schicht: «ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren, ein Ratsherr, Der Benzen Tochter, die Benzin selbst, der alte Hofschmied, ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren, ihr kleineres Schwesterlein und deren Mutter, der Lieblerin Tochter von  24 Jahren, ein Knab von 12 Jahren in der ersten Schule, des Ratsvogts zwo Töchter, ein Edelknab von Rotenhan, die schönste Jungfrau in Würzburg, ein Student in der fünften Schule, der Spitalmeister, des Stolzenbergers Ratsherrn Söhnlein, die Wirtin zum Baumgarten, ein blind Mägdlein, der Viertelbeck, der Klingenwirt, ein geistlicher Doktor, ein Chorherr, die Schickele Ammfrau Hebamme, die Zickelbabel, die dicke Höckerin, ein Spielmann, die Bürstenbinderin....»

Stein am Rhein

In Stein am Rhein war die Zahl der Opfer natürlich geringer. Der erste nachweisbare Hexenprozess stammt aus dem Jahre 1512 gegen Anna Beringer. Kurz darauf, 1512 wurde Greth Schnell verurteilt. 1636 folgten die Prozesse gegen die Zimmermännin, die Hühnerlies, Barbara Koch und Anna Wabler, die Bidermännin genannt wurde. 1651 wurden vier Personen, darunter der Büchsenschmid Anton Zünd verbrannt. 1653 vier weitere, darunter der Sohn von Anton Zünd. 1661 erfolgte die Verurteilung von vier Frauen. Als letzte Hexe wurde in Stein am Rhein Katharina Albrecht hingerichtet im Jahre 1667. Der Hexenglaube ging aber noch lange weiter. Im Jahre 1783 stellte der Rat immerhin eine Untersuchung an gegen vier Männer, die wegen Zauberei und Hexerei verdächtigt wurden. Auffallend ist, dass viele der Verurteilten aus der gleichen Familie stammten. Insgesamt waren es 17 Personen, die in Stein am Rhein hingerichtet wurden, davon drei Männer. Bevor wir uns mit diesen Prozessen beschäftigen, stellen wir uns zuerst die Frage:

Was glaubten die Leute, bzw. was war die Lehrmeinung der Kirche und der Juristen?

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Inhalt des Hexenglaubens


Bündnis mit dem Teufel

Alle Hexen haben ein Bündnis mit dem Teufel gemacht, welches zwar leicht variieren kann, im allgemeinen aber folgendermassen vor sich geht: Der Teufel kommt in verschiedener Gestalt und unter verschiedenem Namen, zwingt die Frau, Gott und den Heiligen abzuschwören und schliesst mit ihr einen Vertrag auf kürzere oder längere Zeit oder gar auf ewig. Um die Unschuldige schneller zu verführen, erscheint Satan in Gestalt eines stattlichen Jünglings, mit Federn auf dem Hut, als grün gekleideter Jäger oder wie ein Junker, meist in schwarzem Gewande oder dann mit blauen Hosen, ledernem Wams und roten Strümpfen wie ein lustiger Soldat oder bei den Männern als hübsche Weibsperson mit einem spitzen zierlichen Filzhütlein und rosigem Angesicht. Seine Stimme ist nicht so wie die eines Menschen, sondern tönt hohl. Erst wenn es zu spät ist, gewahrt die oder der Verführte, den Pferdefuss des Teufels, denn wie sehr sich der Teufel auch wandeln mag, die Klauen bringt er nicht weg. Hat die Frau nicht die Kraft, seinen Reizen zu widerstehen, so gibt sie sich ihm hin, in der Sprache von damals: ”sie gibt ihren Leib zu fleischlichen Werken hin”. Nachher kann sie nicht mehr anders, als dem Satan jeden Wunsch zu gewähren. Sie sagt nun Gott und den Heiligen ab und überlässt ihre Seele dem Teufel. Zum Pfande dieses Bundes geben sich Hexe und Teufel die Hand darauf oder sie unterschreibt mit ihrem eigenen Blute oder aber der Teufel nimmt sich ein Stück von ihrem linken Ärmel und drückt ihr ein Zeichen auf dessen Stelle, die fortan unempfindlich bleibt. Meistens übergibt der Teufel einen Beutel mit Gold. Öffnet die Hexe den Beutel aber Zuhause, findet sie nur Kot darin.

Nach dieser Begegnung mit dem Bösen hat die Hexe nun Gewalt, sich unsichtbar zu machen oder sich zu verwandeln. Schläft sie, so kriecht ihre Seele als Eidechse, als Wiesel oder Kröte davon oder ihr Leib verwandelt sich in eine Katze oder Elster. An gewissen Tagen, namentlich am Freitag gibt ihr der Teufel ein Rendezvous und unterrichtet sie im Hexenhandwerk. Nachdem sie sich mit einer Salbe Füsse und Achseln geschmiert oder einen Zauberwürfel umgebunden hat, nimmt sie einen Stecken, Rechen, Besen oder eine Ofengabel und fährt, eine Formel murmelnd, zum Schornstein hinaus durch die Lüfte. Holt der Teufel sie ab, sitzt der Teufel vorne und sie hinten oder er erscheint als Bock und sie reitet mit ihm durch die Luft.

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Der Hexensabbat

Neben dem wöchentlichen Rendezvous, an unheimlichen Stellen in der Nähe, zum Beispiel in der Teufels Küche oder in den Ägerten auf Waldplätzen finden Hexenfeste statt. Bis zu drei Mal jährlich versammeln sich die Hexen unserer Region auf dem Heuberg bei Balingen, die norddeutschen Hexen auf dem Bocksberg im Harzgebirge und in Mitteldeutschland auf einem Berg bei Eisenach, alles Orte, wo früher in vorchristlicher Zeit Opfer gehalten wurden. Auf diesen Bergen erscheinen dann alle Hexen, jede mit ihrem Buhlteufel, viele erkenn sich als Nachbarinnen, einige Vornehme, um sich unkenntlich zu machen, sind vermummt. Die Buhlteufel sind aber nur die Diener des obersten Teufels, der in Bocksgestalt mit schwarzem Menschengesicht auf einem Stuhl inmitten des Kreisels sitzt. Alle erweisen ihm mit Küssen vor ihm kniend ihre Ehre. Nun beginnt der Tanz mit einer Geschwindigkeit, die es unmöglich macht, die anderen zu erkennen, kein Wort darf dabei gesprochen werden. Nachher geht’s zum Hexenmahl, welches mit Fackeln erleuchtet ist. Die Fackeln werden mit dem Licht, das zwischen den Hörnern eines grossen Bockes steckt, entzündet. Es wird gesottenes und gebratenes Pferdefleisch aufgetragen, jedoch ohne Brot und Salz dazu, denn dies sind heilige Dinge, die die Hexerei unwirksam machen. Der Spielmann nimmt als Dudelsack einen Pferdekopf und alle trinken aus einem ausgehöhlten Pferdefuss. Am anderen Morgen findet man an solchen Plätzen Spuren der Bocksfüsse. Das Ende des Hexensabbats bildet ein allgemeiner Beischlaf. Der Bock wird verbrannt, und von seiner Asche erhält jede Hexe eine Hand voll. Mit dieser Asche kann sie Schaden anrichten. Die Hexen berichten, was sie alles für Übel angerichtet haben und was sie zu tun beschlossen haben. Dann erfolgt die Heimfahrt, entsprechend der Ausfahrt, und die Hexe geht nun unvermittelt ans Werk. Ihre Missetaten beziehen sich auf die Früchte des Feldes, auf das Vieh und auf Menschen.

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Hexenkünste

Die Feldfrüchte: Die Hexen kennen die Kunst des Wettermachens und können damit Hagelschlag auslösen. Das üben sie auf verschiedene Weise aus. Entweder schlagen sie mit ihrem Besen in Bäche und spritzen so Wasser in die Luft, andere sieden in einem Topf Eichenlaub und Schweinsborsten oder streuen die Bocksasche, die sie erhalten haben in den Wind. Regenwetter machen sie, indem sie Zwiebeln kochen, wovon ein regenmachender Nebel entsteigt.

Das Vieh: Hexen verstehen, den Kühen das Euter leer zu machen, ohne sie zu berühren. Sie stecken ein Messer in einen Eichenstock, hängen einen Strick daran und ziehen aus dem Strick die Milch, andere schlagen eine Axt in den Türpfosten und melken aus dem Stiel der Axt. Gute Milch können sie blau oder blutig machen und wenn sie an einem Haus vorbeikommen und murmeln einen Spruch, wird im Hause die Milch sauer, oder will jemand Butter machen, so gerät die Butter nicht.

Auch den Menschen fügen sie Schaden zu: Sind sie bei der Trauung eines Paares anwesend, so schnappen sie, während der Segen gesprochen wird, ein Schloss zu und werfen es ins Wasser. So lange das Schloss nicht wieder gefunden und geöffnet werden kann, bleibt die Ehe ohne Kinder. Hexen können Menschen töten, indem sie ihre Bilder mit dem Messer durchbohren. Auf den Friedhöfen graben sie die Leichen junger Kinder aus und schneiden ihnen den Finger ab, denn mit diesen kann gezaubert werden. Wird der Finger angezündet, gibt es Licht. Da die Hexen neidisch sind auf das Glück der Eltern, verzaubern sie die kleinen Kinder allein durch ihren Blick oder durch Berühren. Hexen können sehr zutraulich und freundlich sein, aber ihre Berührung bringt Krankheit. Ihr Atem ist giftig und ihr Gruss kann stillenden Müttern die Milch entziehen und Säuglinge schwindsüchtig machen. Am meisten Macht haben sie an bestimmten Tagen, an Walpurgis, Johannestag, Bartholomäustag und an Weihnachten. Im Raume Schaffhausen ist es vor allem der 12. August. Noch vor hundert Jahren soll man Kranken gewünscht haben: Wenn nur der 12. August vorbei wäre.

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Schutz vor Hexen

Doch der gläubige Mensch ist den Hexen nicht ohne Schutz ausgeliefert: Es gibt Mittel, sie zu erkennen und sich so vor ihnen zu schützen. Wer zum Beispiel den Nagel einer Egge auf dem Weg zur Kirche findet und in die Tasche steckt, so sieht er alle Hexen der Kanzel den Rücken zukehren. Dasselbe sieht man, wenn man in der Kirche durch ein hohles Ei sieht, das am Hohen Donnerstag gelegt worden ist. Sonstige Kennzeichen an Hexen sind etwa die triefenden Augen und die rote, längliche oder gekrümmte Nase, lange Fingernägel oder wehendes Haar, und wenn man ihnen aus der Nähe ins Auge sieht, so sieht man sich darin auf dem Kopfe stehen. Wenn Hexen einschenken, so schenken sie über die Hand ein und üben dadurch Zauber aus. Es gibt Schutzmittel gegen Hexen: Auf die Frage einer Hexe darf man zum Beispiel nicht antworten, ihren Gruss nicht entgegnen, doch am meisten nützt es, wenn man bei der Begegnung mit einer Hexe ausspuckt. Am besten ist es, man hat immer Salz und Brot in der Tasche, denn das macht den Zauber der Hexe unschädlich. In die Wiege der Kinder soll man Stahl oder Eisen legen. Über dem Stall soll man Kreuze oder Pentagramme einschneiden, verhexte Ställe am Karfreitag ausmisten. Ist ein Schwein behext, so giesst man seinen Urin in ein Fläschchen. Wird dieses verschlossen, so geht der Hexenzauber zugrunde. Beim Backen soll man alle Fenster und Läden abschliessen damit das Brot geraten kann. Fuhrleute sollen, wenn ihr Wagen nicht mehr von der Stelle gehen will, eine Speiche ausschlagen oder auf die Felgen der vier Räder schlagen.

Damit hätten wir den Volksglauben, wie er in unserer Gegend verbreitet war, etwa umrissen. Natürlich gab es immer wieder neue und abstrusere Ideen, was Hexen konnten oder wie man vor ihnen sicher sei. Der Wahn war allgegenwärtig und in allen Köpfen, unabhängig  von Bildung und sozialer Schicht. Und diese Tatsache machte die Menschen auch unberechenbar, denn in ihrer Angst sahen sie überall Hexen. Gerade in einer Zeit, in der Seuchen bei Mensch und Tier weit verbreitet waren, als Begleiterscheinung und als Folge des Dreissigjährigen Krieges, wo die Hygiene noch unbekannt und wo ein einziges Hagelwetter zur Hungersnot führen konnte, fand der Aberglaube natürlich stets neue Nahrung; die Schuldigen brauchten nur gefunden zu werden und Verdächtige gab es genug. Wehe der Frau, die mit langer Nase zur Welt kam,  deren Augen vom Alter trübe geworden und sich röteten und deren Rücken sich langsam beugte. Vielleicht hatte sie noch das Unglück, dass sie keinen Mann hatte oder verwitwet war und einsam in ihrem Häuschen lebte. Vielleicht führte sie in ihrer Einsamkeit Selbstgespräche und murmelte seltsame Dinge vor sich hin. War sie nicht vor Jahren an einer Hochzeit zu Gast, und die geschlossene Ehe war kinderlos geblieben? Schaute sie etwa gerne den spielenden Kindern zu und schenkte sie ihnen gar einen Apfel, um wenigstens die Sympathien der Kleinen zu gewinnen oder weilte sie auffallend häufig auf dem Friedhof, um ihren verstorbenen Angehörigen zu gedenken? Brauchte sie vielleicht noch einen Stock, um sich damit fortzubewegen, oder war sie krank und suchte Kräuter, um Tee zu machen, oder war sie heilkundig und mischte Arzneien für Kranke oder war sie sogar Hebamme gewesen und hatte zahlreichen Kindern zur Welt verholfen, von denen ja mindestens ein Drittel kurz nach der Geburt starb, dann waren die Tage der armen Frau gezählt. Der Mechanismus ist vorgegeben: Krankheit, Tod und Missernten gibt es ja genug. Und jetzt beginnen sich die Leute zu erinnern. Gerade als die Frau am Hause vorbeigegangen war, ist doch die Milch sauer geworden. Fast jeder kann einen Beitrag leisten und es dauert nicht lange, bis der erste vor der alten Frau ausspuckt, um sich zu schützen. Die Kinder werden angehalten, sich von ihr fernzuhalten. Vielleicht ruft ihr eines ”Hexe” nach, und sie wird zornig und ruft eine Verwünschung aus. Das Kind wird krank und stirbt vielleicht. Jetzt ist alles klar. Der Rat tritt zusammen und beschliesst, die Hexe gefangen zu nehmen. Keiner, der nicht an ihrer Schuld gezweifelt hätte. Es fehlte nur noch das Geständnis, denn ohne Geständnis konnte kein Urteil gefällt werden.

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Der Prozess gegen Barbara Koch und Anna Wabler

Wir verfolgen jetzt eines der zahlreichen Beispiele aus dem Archiv von Stein am Rhein. Die Akten sind flüchtig geschrieben, voller Fehler und mit zum Teil unvollständigen Sätzen. Ich versuche daher, dort zu ergänzen, wo nötig und die Sprache, die halb Mundart - halb deutsch geschrieben ist, etwas verständlicher zu machen:

Anklage und Zeugenaussage

  • "Als dann die Barbara Köchin, genannt Biedermännin und Anna Wablerin, gebürtig von Dettighofen, Hans Olbrechts Husfrau, die beiden armen Weibspersonen, so allhie gegenwärtig stönd, uf den gar vielfältigen und schweren Argwohn hin, in dem sie dann viel Jahr und Tag gesteckt, nechst verflossenen Tagen hiervor, in der frommen, ehrenfesten, fürsichtigen und weisen Herren Bürgermeister und Rat allhier zu Stein Gefängnis und Band gekommen sind, haben sie hierauf über sie von ehrlichen Leuten, Mann und Weib, verhörte Kundschaften (d. h. Zeugenaussagen) anfangs mit ihren unwahrhaften Worten und allerhöchstem Beteuern zu Gott dem Allmächtigsten ausgesagt, dass sie mit solchen und dergleichen Lastern beim wenigsten behafftet seien. Doch endlich, auf angewandte peinliche Befragung (d. h. Folterung), mit und ohne Marter, frei, ledig aller Banden, bekannt, dass sie mehrere Zauberei, teuflische Sachen, Übel und Missetaten ausgeübt hatten, inmassen hernach folgt:"

Aus dieser Einleitung geht folgendes hervor: Der Argwohn hatte also bereits lange Zeit in der Bevölkerung stattgefunden. Nach der Gefangennahme wurden die Zeugen befragt, die die beiden Frauen offenbar stark belasteten. Wir fügen hier als Beispiel ein kleines Muster einer solchen Zeugenaussage bei:

  • "Ursula Koch von Eschenz zeugt bei ihren wyblichen Treuen und Ehren, dass es wahr sei: Unlängst habe sie bei Herrn Propst Trippel zu Wagenhausen eine Wösch (Wäsche) gehabt. Dort sei auch der Bidermännin Tochter (Anna Waber) gewesen. Und als diese auf den Abend heim zu gehen sich verspätet habe, sei ihr geraten worden, über Nacht dort zu bleiben. Sie habe darauf bei ihr, der zeugin, im saal über Nacht gelegen. Und als sie sich über Nacht zu Bett legen wollte, hätte diese gemeldet, dass sie es schmecke, dass in dem Bett ein Mann gelegen habe. Darauf habe sie, die Zeugin geredet, dass niemand anders als der Tochtermann von Schaffhausen darin gelegen sei. Hiermit habe sie das Bett anders gemacht, und also hätten beide über Nacht darin gelegen. Aber sie, die Zeugin habe gar früh wieder auf müssen, um die Geschäfte zu verrichten und sei danach nicht mehr ins Bett gegangen. Aber sie habe mit ihrer Nebenmagd einige Zeit hinter dem Ofen gesessen. Da hätten sie ein gar grosses Katzengeschrei vor der Tür gehört. Nachdem sie aber das Bett habe machen wollen, und die Linlachen ausgespült habe, habe sie in dem Wasser viele Katzenhaare gefunden, worüber sie sich höchlichst gewundert habe, da sie von einer Katze, die im Bett gelegen habe, nichts gewusst habe. Obs nun von ihr, der Biedermännin stammen könnte, könne sie nicht wissen."

Diese, wie übrigens die meisten Zeugenaussagen, äussert nur einen, allerdings perfiden Verdacht. Vermutet wurde dabei, die Bidermännin habe sich in eine Katze verwandelt. Die Richter brauchten auch nicht mehr, sie wussten schon, was daraus zu machen war.

Die beiden Angeklagten haben zuerst alles bestritten und ihre Unschuld bei Gott beschworen. Erst nach der Folter bekannten sie sich zu den ihnen zur Last gelegten Taten. Es folgt nun also das Geständnis.

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Geständnis Barbara Koch

  • "So seie vor 30 Jahren als sie in der Schluecht in den Reben gewesen und sich ihrer Armut beklagt und bitterlich geweint habe, daselbst der leidige Teufel, der sich Hans genannt, in Gestalt einer hübschen Mannsperson zu ihr gekommen und zu ihr gesagt, was ihr seie, sie solle nicht so unmutig sein, sondern wenn sie ihm folge, seinen Willen pflegen und Gott den Allermächtigsten verleugne und sich hiermit an ihn ergebe, wolle er ihr helfen mit Geld und anderem. Und obwohl sie gesehen, dass es nicht ihr Mann war, sondern ein anderer, nichtsdestoweniger habe sie ihm ihm leider gefolgt, sich von Gott abgeworfen und sich an denselben ergeben, auch nachher mehrmals seinen Willen gepflegt und teuflische Werk mit ihm verübt. Auch habe sie von demselben, ihrer Vermeinung nach Geld erhalten, als sie es aber auf dem Heimweg besichtiget, seien es nur Ziegelscherben gewesen.
  • Gleich danach sei sie in den Kronbach gegangen, alda ihr Buhle Hans wiederum zu ihr gekommen und teuflische Werk mit ihr getrieben.
  • Ungefähr vor 18 Jahren seie sie zu zweien oder dreien Malen in der Finsteren Grub, demselben Tobel gewesen (Nordseite des Wolkensteins oberhalb des Hemishofer Baches). Allda sei zu ihr gekommen ihr Buhle Hans, mitsamt noch zwei weiteren teuflischen Geistern in Gestalt hübscher Mannspersonen in Stiefel und Sporen, hübscher Kleidung, schwarzem Hut und weissen Federn darauf, auch Anna Wabler und eine fremde Frau von Bollingen, sie hatten allda zum Essen allerlei Speise gehabt und sie habe hiermit mit den bösen Geistern guten Mut, mit Tanzen und Springen gehalten, wo aber die Speise hergekommen, seie ihr ungewiss.
  • Aber selbigen Mals, in der Finsteren Grub, habe ihr Buhle Hans, der leidige Satan, ihr ein Kräutlein zugestellt, jemandem in seinem Namen damit Unheil zuzustatten, darüber seie sie in Benedict Schnewlins des Gerbers Behausung in die Küche gegangen und habe ein Feuer gereicht und als sie ein Bad ob dem Feuer gesehen, darin Schnewlin hätte baden sollen, dasselbige Kräutlein in ihres Buhlens Namen darin geworfen, im Glauben, dass er nun lahm werden solle, welches auch geschehen sei, doch war ihm von einer gewissen Person wieder geholfen worden.
  • Als sie vor Zeiten um den Graben (Schanzenanlage) gegangen sei, habe sie allda von ihrem Buhlen vier Äpfel empfangen, um diese in seinem Namen jemandem zu geben und Unheil zuzustatten, worüber sie zu Joos Hagen ging, ihm dieselben zugestellt und heimlich gesprochen, dass er sie in Teufels Namen essen solle, worauf ihn eine schwere Krankheit befallen hat, dass er davon elendiglich hat sterben müssen.

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  • Als ihr vor Zeiten des Huggenbergers Kind Geld zustellte, habe sie ihm die Hand in des bösen Namen ergriffen, dass ihm dieselbe alsobald krumm geworden sei, dann sei ihm aber wieder geholfen worden. So seie sie auch vor Zeiten zu Stadtschreiber Immenhausers Witwe, desgleichen oftmals zu Herrn Michael Beldin gegangen, im Vermeinen, denselben Unheil zuzufügen und entweder ein Rütlein in seinem des bösen Feindes Namen zu legen oder sonst anderer Gestalt anzugreifen, was sie aber, wohl weil sich diese gesegnet hatten, nicht zustande brachte.
  • Es seie der Mensch vor ihnen, den bösen Weibern sicher, indem man am Morgen die Hände säubere und wäsche, auch im Namen der heiligen Dreifaltigkeit aus dem Hause gehe.
  •  Vor vergangener Zeit habe sie ein solches Rütlein in des leideigen Teufels Namen abgebrochen und Adam Sulgers kleines Hündlein damit in des Teufels Namen geschlagen, dass es davon zugrunde gegangen sei.
  • Hernach habe sie selbiges Rütlein Herrn Anthony Etzweilers Ross, als er bei ihrem Haus im Fotzenbach vorüber ritt, in des bösen Geists und des leidigen Satans Namen über die Strasse gelegt, dass es in wenigen Stunden danach davon abgegangen sei.
  • Zum anderen Mal sei sie zu Anna Meyer, weiland Jonas Stolls sel. Witwe gegangen, in der Hoffnung, dieselbige in ihrem Laden anzutreffen, und Lichter von ihr abzufordern (zu kaufen) und darauf in des leidigen Satans Namen ins Angesicht zu husten, damit ihr eben dasjenige, das ihrem ersten Ehemann, Joos Hagen passiert sei, widerfahre, weil diese ihr wegen dem Tode ihres ersten Ehemannes sehr oft übel zugeredet habe.
  • Ungefähr vor vier Jahren, als Melchior Kirchhofer, bei ihr wöchentlich Milch genommen hatte, habe sie einmal in des bösen Feindes Namen in die Milch geblasen, welche seinem Kind zu essen gegeben worden sei, darüber es deswegen gestorben sei.
  • Ungefähr vor drei Jahren seie ihr Buhle Hans, der leidige Teufel zu ihr in die Schluecht Reben gekommen und habe ihr Samen gegeben, damit sie diese hin und wieder in den Reben säen solle. Daraus solle Reif entstehen. Das aber habe sie nicht tun wollen, worüber er sie geschlagen und in ihr Auge gekratzt habe, deswegen sie ihr Auge verloren habe.

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  • Ungefähr vor zwei Jahren habe sie des Olbrechten Knaben, des Schneiders, als er bei dem Hohenstein die Kälber hütete, in des Bösen Namen in das Knie geschlagen, dass er davon elend und krumm geworden sei.
  • Auch vor zwei Jahren, habe sie Ulrich Rechbergers Kind, als seine Mutter mit ihm im Fotzenbach gewesen sei, in des Teufels Namen angehustet, dass es davon geschwollen wurde und endlich gestorben sei.
  • Ungefähr vor zwei Monaten seie ihr Buhle Hans, der leidige Teufel, im Fotzenbach in den Reben zu ihr gekommen und habe ihr befohlen, ein Ross im Spital anzugreifen und böses zuzufügen, worauf sie den Rosszug bei Baltasar Bühls Haus angetroffen habe und dem Ross mit ihrer Hand ringsweis um den Kopf in des bösen Geists Namen gefahren sei, auch habe sie es auch so angekeucht, dass es wenig Zeit danach abgegangen sei.
  • Und zum letzten, so sei der Teufel bei ihr gewesen, als man sie in die Gefangenschaft getragen habe, und er sei bei der Trotte, die Benedict Schnewlin gehört, zu ihr gekommen. Auf der Treppe zum Pulverturm, da er sah, dass es mit ihr zu Ende gehe, sei er von ihr gefahren und habe sie in ihre rechte Seite gekloben (gekniffen).

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Geständnis Anna Wabler, Hans Olbrechts Hausfrau

  • Erstlich, dass ungefähr vor 36 Jahren der böse Feind, der leidige Satan, der sich Hänsli nannte, zu ihr gekommen sei, als sy zu Wangen am Untersee bei ihrer Base ledigen Standes diente, und dazumal um ihren jetzigen Ehemann Hans Olbrecht warb. Bei Langenmoos, im Howiser Holz, sei er gekommen, in Gestalt ihres Mannes, genau wie derselbe als ein Schmiedknecht, und mit den gleichen Worten, wie junge sich liebhabende Leute zu einander zu sprechen pflegen, habe er gefordert, dass sie mit ihm teuflische Werke verüben, Gott den Allmächtigen und sein heiliges Wort verleugnen und sich an ihn ergeben solle. Das alles habe sie getan und zur Bestätigung von ihm Geld in einem Lümpli empfangen. Aber hernach habe sie darin nur Laub gefunden.
  • Gleich danach habe ihr Buhle Hänsli ihr ein schwarzes Häfeli mit schwarzer Salbe gegeben, das sie allezeit behalten habe und oft Unheil damit angestiftet habe.
  • Dass ihr Buhle Hänsli allezeit, so oft er zu ihr gekommen, in Gestalt eines kleinen schwarzen Rossbuben ohne Bart gewesen sei.
  • Vor einigen Jahren sei sie in die Finstere Grub ins Holz gegangen. Als sie dahin gekommen, habe sie daselbst gesehen die vorher erwähnte Köchin und eine fremde Frau, die sie nicht kannte, wie auch neben ihrem Buhlen Hänsli zwei weitere böse Geister, schwarz gestaltet. Sie hatten getanzt, gesprungen auch gegessen und getrunken. Danach habe sie eine Burde Holz zu sich heimgenommen und diese sei von ihrem Buhlen Hänsli gelupft worden.
  • Ungefähr vor 16 Jahren, als sie zu selbiger Zeit im Fotzenbach haushäblich geworden sei, und am Morgen ins Holz zu gehen begehrte, da sei ihr Buhle Hänsli bei des Hans Zubers Haus zu ihr gekommen und habe mit ihr dasselbe teuflische Werke getrieben wie später einmal beim Wolkenstein.

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  • Vor einiger Zeit auf Antrieb ihres Buhlen des bösen Feinds, der ihr gar keine Ruhe liess und zu ihr ins Haus gekommen sei, habe sie Herrn Schultheissen Schmieds Kuh in seinem des bösen Feinds Namen gemolchen, das die Kuh nachher abging.
  • Dass ungefähr vor 14 Tagen der böse Geist der böse Geist abermahlen zu ihr ins Haus gekommen sei und aus einem Häfeli, das er bei sich hatte, ihr Salbe an Hand und Finger gestrichen und ihr befohlen habe Michel Meyers Geiss in seinem Namen zu melchen. Das habe sie getan, davon sei die Geiss abgegangen.
  • Ihr Buhle Hänsli sei beim Spital zu ihr gekommen und gesagt, sie solle in Herrn Wachtmeister Eggmüllers Stall gehen und dem Vieh in seinem Namen auf den Ruggen schlagen, damit es lahm werde. Aber weil das Vieh zu gut gesegnet gewesen sei, habe sie nichts zwäg bringen können.
  • Eben erst aus Anstiftung ihres Buhlen Hänsli, welcher an des Schwarzenhorns Gässli zu ihr kam, habe sie des herrn Bürgermeisters Johann Etzwilers jüngstes Söhnli Hans Conrad, zum dritten Mal in des bösen Feindes Namen geküsst, und ihm vier Nüss, die sie von Hänsli empfangen, gegeben, in der Meinung, dass das Kind nun geschwullen werden solle. Aber das Kind sei zu wohl und solchermassen gesegnet gewesen, dass es ihm nichts geschadet habe.
  • Gleichergestalt dazumal, aus Antrieb ihres Buhlen Hänsli, der vor ihrem Fenster zu ihr gekommen sei, und ihr aus einem Häfeli Salbe gegeben habe, habe sie in dem Spital dem Schimmel, welcher neben dem Rosszug im Hofe gestanden habe, die Salbe in des bösen Geistes Namen an die Seite gestrichen und böses tun wollen, aber es sei aus gwüssen ursachen nit geschehen.
  • Als erst kürzlich ein Ross vor Herrn Salzmeisters Hans Jacob Schnewlins Haus an einem Morgen gestanden sei, sei ihr Buhle Hänsli, der leidige Satan, bei dem Untertor zu ihr gekommen und habe befohlen, das Ross in seinem Namen anzugreifen, das sie aber nicht habe tun wollen. Sie habe das Gässli hinabgehen wollen, da aber Hänsli mit ihr gegangen sei, habe das Ross geschnarchlet und lätz getan.
  • Das ihr nicht lange vorher von ihrem Buhlen Hänsli geträumt habe, dass er darüber zu ihr ins Haus gekommen sei.
  • Endlich sei ihr Buhle Hänsli in die Gefangenschaft zu ihr gekommen, wohl auch, als man sie zum Turm die Stägen hinauf tragen wollte, und er habe ihr versprochen, Geld zu geben wenn sie schweigen werde und er habe begehrt, mit ihr teuflische Werk zu verüben. Weil sie es aber nicht habe tun wollen, habe er sie deswegen übel geschlagen und sei mit grossem Tosen von ihr gefahren."

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Das Urteil

Fassen wir diese beiden Geständnisse zusammen, kommen wir auf folgendes Resultat:

Barbara Koch verursachte den Tod von drei Menschen, davon zwei Kindern, was als besonders verwerflich galt. Sie tötete drei Tiere und fügte drei Menschen eine körperliche Behinderung zu; zwei Mal blieb sie erfolglos und einmal verweigerte sie den Befehl des Teufels (Reif).

Anna Waber hingegen verursachte lediglich den Tod von zwei Tieren, dreimal missglückte die Tat und einmal verweigerte sie den Befehl des Teufels.

Beide hingegen gestanden den Bund mit dem Teufel und den Hexentanz in der Finstergrueb, wobei sie sich dort gesehen haben wollen. Das Resultat der Folter lief offensichtlich darauf hinaus, dass die eine die andere denunziert haben muss, wobei es wahrscheinlich ist, dass Barbara Koch, die ja am meisten belastet wurde, als erste aussagte. Vermutlich wurde von ihr das Geständnis erpresst, gegen Anna Wabler auszusagen, da diese ebenfalls verdächtigt wurde. Die Folterung wurde bei Hexenverdacht in jedem Falle angewendet. Die Grausamkeit der Folter wurde damit begründet, dass der Teufel seinen Dienern unter der Folter Kraft gebe, sie gegen Schmerzen unempfindlicher zu machen und ihnen Antworten auf die gestellten Fragen einflösse, dass somit der verhörende Richter weniger mit dem Angeklagten als mit dem Teufel ringe. Beliebt war als Foltermethode die Daumenschraube, das Hochheben der Person an den auf den Rücken gebundenen Armen, das Zufügen von Brandwunden mit glühenden Eisen.

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Von Papst Innocenz IV. (bis 1254) war die Folter zur Erpressung von Geständnissen angeordnet und als Strafe für überführte Ketzer der Scheiterhaufen gesetzlich angeordnet worden.

Diese seit langem geübte Rechtspraxis fand auch hier ihre Anwendung. Das begründete Urteil lautete wie folgt (21. Januar 1636):

  • "Actum Donnerstag des einundzwanzigsten tag Januar des eintausendsechshundertsechsunddreissigsten Jahres (1636) waren beide armen Maleficanten Weibspersonen vor malefizgericht gestellt worden und auf Ablösung ihrer Vergichten (Geständnisse) ist geurteilt und gesprochen worden, dass  die zwo armen maleficanten Weibspersonen den allermächtigsten und allerhöchsten Heiland und Seligmacher verleugnet und dannenher sich an die bösen geister und Feind des menschlichen Geschlechtes ergeben, schäntliches Übel und zauberei mehrfaltig verübt und begangen, inmassen dieselben mit ihrem ungöttlichen, unchristlichen und unmenschlichen Verbrechen samt und sonders gar unrecht gehandelt und getan, deswegen zum Schirm des Guten und zur Straf des Bösen sie beiderseits der meister Nachrichter (Henker) in seine Hand und Gewalt nehmen, der sie nach Notdurft versorgen und binden und hinaus vor die Stadt auf die gewöhnliche Richtstatt usserhalb des Siechenhauses führen und alldorten erstlich die Anna Wabler mit einem Schwert ihr Haupt von ihrem Leib dannen schlagen soll, dass zwischen dem Kopf und dem Leib ein Karrenrad gestellt werden möge. Und dann die Barbara Koch, die neben sich noch andere ehrbare Manns und Weibspersonen der hexerei bezichtigt hatte, und aber nach angestellter Examination dieselben nicht geständig waren und ganz unschuldig waren, was die Köchin nachher auch widerrufen hatte. Man soll sie lebendig auf den Rost des Feuers legen und sie samt der Anna Wabler nach Reichsrecht und dieser Stadt hergebrachten Regalien und Freiheiten, Brauch und Recht, zu Asche verbrennen. So ist vollführt und geschehen was Recht ist, und mit der rechtlichen Erkenntnis, dass welcher oder welche, wessen Standes oder Wesens sie immer seien, über kurze oder lange Zeit, sich ihres Tods annehmen oder rächen wollen, dass dieselben in selber Straf sein sollen."

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  • "Dessen begerten Herr Bürgermeister und Rat zu ihren handen Brief und Siegel, welche ihnen zu geben erkannt worden. Und dies zur wahren Urkunde hat der ehrenfeste, fürnehme und weise Herr Georg Schmidt, derzeit Schultheiss und Bürger allhier zu Stein von Amtes wegen sein eigenes Secretsiegel, für ihn und all seine Erben ohne Schaden, gegeben auf Jahr und Tag wie oben steht."

Das grölende Volk umringte nun die Verurteilte, während sie der Scharfrichter zum Richtplatz schleppte, voraus zogen die berittenen Herren Ratsleute und Richter, an der Spitze der Schultheiss. Keiner fühlte eine Schuld, sondern jeder war sich sicher über die ausgeübte Gerechtigkeit, denn von oberster Stelle, von Pfarrern und von Juristen konnte nur Recht und Wahrheit gesprochen werden. Die Verantwortung und die Vernunft waren in dem kollektiven Wahn untergegangen.

Damit haben wir zwei der 17 Justizmorde in Stein am Rhein ausführlich behandelt. Die anderen sind praktisch identisch, der Ablauf ist derselbe, nur die Personen und die Jahreszahlen wechseln.

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