Hexenprozesse in Stein am RheinDr. Peter Scheck
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VorbemerkungenDas Wort "Hexe" ist westgermanisch und stammt von dem althochdeutschen Wort "Hagzissa" ab, ein Name der wahrscheinlich für den Zaunteufel, eine Art Kobold, gebraucht wurde. Nach dem Volksglauben war es später eine Person, die über okkulte Kräfte verfügte. Das Wort Hexe ist in der Literatur seit dem 14. Jahrhundert in Gebrauch. Hatte die Kirche in der Zeit der Germanenbekehrung die alten Volksvorstellungen von den nachtfahrenden Frauen und Tierverwandlungen abgelehnt, so waren diese doch so zählebig, dass sie die grossen Theologen des Hochmittelalters wie Thomas von Aquin (gestorben 1274) übernahmen und in ihr theologisches System einbauten. Der Hexenglaube verdichtete sich im Spätmittelalter zu einer eigenen Lehre, wonach die Hexe mit dem Teufel, der sie verschönte, Buhlschaft betrieb. Nach dem berühmten Buch mit dem Titel ”der Hexenhammer” (es stellt eine Beschreibung des Hexenwesens und seine Bekämpfung dar) wurde der Hexenwahn und das Hexenbekämpfungsverfahren in ein wirksames System eingebaut. Der Hexenhammer löste eine Welle von Hexenprozessen aus, die nach den Anweisungen des Buches ausgeführt wurden. Den schärfsten Kampf gegen die Hexen forderten auch Luther, Calvin und Zwingli. Der erste Prozess bei dem explizit das Wort "Hexe" (Hegse, Hägse) verwendet wurde, ist 1402/1403 in Schaffhausen nachgewiesen (vgl. die Stadtrechnungen).
Im 17. Jahrhundert erlebte der Hexenwahn den absoluten Höhepunkt. Die unmenschlichen Praktiken der Herrschaftsausübung schufen ein Klima der Angst, der Verdächtigung und der Verfolgung; es begünstigte die Furcht auch vor jeder anderen Gewalt, vor Gottes Strafgericht, vor dem Teufel und seinen Hexen. Ihre Existenz hat jede westeuropäische Religion als möglich oder sogar als sicher verkündet. Zur Hysterie steigerte sich der Aberglaube erst dadurch, dass mittels irrsinnig-pedantischen Intellekts und krankhafter Phantasie, die sich in zahlreichen dicken Büchern über Dämonologie, in Flugschriften und illustrierten Einzelblättern niederschlugen. Fanatische Kanzelpredigten, Suggestivfragen der Richter, erpresste Geständnisse der Opfer und Denunziationen haben immer mehr grausige und ebenso lüsterne Details hinzugefügt. Die Einzelheiten des Teufelsmahls, des Hexentanzes und des Geschlechtsverkehrs waren Gegenstand spitzfindigen Gelehrtenstreits, an dem sich klösterliche Asketen ebenso wie gekrönte Häupter beteiligten, z.B. Jakob I. von England. Die grossen Leuchten der Wissenschaft, kritische Geister und Forscher mit Weltruf, sie alle schwiegen zu dem Wahnsinn: Grotius, Galilei, Descartes, Kepler. Der Humanist Jean Bodin gab im Jahre 1580 ein gelehrtes Werk heraus, in dem er nicht nur für Hexen den Tod im Feuer forderte, sondern auch für jene, die nicht an die Existenz von Hexen glaubten. Oft nahm die Suche nach Hexen einen epidemischen Verlauf, und niemand war vor dieser Denunziationspanik sicher. Beispiel Bistum Würzburg: Allein in den Jahren 1627-29 wurden dort 150 Personen verbrannt. In den Gerichtsbüchern sind alle namentlich aufgeführt. Betroffen waren Personen beiderlei Geschlechts und von jeder sozialen Schicht: «ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren, ein Ratsherr, Der Benzen Tochter, die Benzin selbst, der alte Hofschmied, ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren, ihr kleineres Schwesterlein und deren Mutter, der Lieblerin Tochter von 24 Jahren, ein Knab von 12 Jahren in der ersten Schule, des Ratsvogts zwo Töchter, ein Edelknab von Rotenhan, die schönste Jungfrau in Würzburg, ein Student in der fünften Schule, der Spitalmeister, des Stolzenbergers Ratsherrn Söhnlein, die Wirtin zum Baumgarten, ein blind Mägdlein, der Viertelbeck, der Klingenwirt, ein geistlicher Doktor, ein Chorherr, die Schickele Ammfrau Hebamme, die Zickelbabel, die dicke Höckerin, ein Spielmann, die Bürstenbinderin....» Stein am RheinIn Stein am Rhein war die Zahl der Opfer natürlich geringer. Der erste nachweisbare Hexenprozess stammt aus dem Jahre 1512 gegen Anna Beringer. Kurz darauf, 1512 wurde Greth Schnell verurteilt. 1636 folgten die Prozesse gegen die Zimmermännin, die Hühnerlies, Barbara Koch und Anna Wabler, die Bidermännin genannt wurde. 1651 wurden vier Personen, darunter der Büchsenschmid Anton Zünd verbrannt. 1653 vier weitere, darunter der Sohn von Anton Zünd. 1661 erfolgte die Verurteilung von vier Frauen. Als letzte Hexe wurde in Stein am Rhein Katharina Albrecht hingerichtet im Jahre 1667. Der Hexenglaube ging aber noch lange weiter. Im Jahre 1783 stellte der Rat immerhin eine Untersuchung an gegen vier Männer, die wegen Zauberei und Hexerei verdächtigt wurden. Auffallend ist, dass viele der Verurteilten aus der gleichen Familie stammten. Insgesamt waren es 17 Personen, die in Stein am Rhein hingerichtet wurden, davon drei Männer. Bevor wir uns mit diesen Prozessen beschäftigen, stellen wir uns zuerst die Frage: Was glaubten die Leute, bzw. was war die Lehrmeinung der Kirche und der Juristen? Inhalt des HexenglaubensBündnis mit dem TeufelAlle Hexen haben ein Bündnis mit dem Teufel gemacht, welches zwar leicht variieren kann, im allgemeinen aber folgendermassen vor sich geht: Der Teufel kommt in verschiedener Gestalt und unter verschiedenem Namen, zwingt die Frau, Gott und den Heiligen abzuschwören und schliesst mit ihr einen Vertrag auf kürzere oder längere Zeit oder gar auf ewig. Um die Unschuldige schneller zu verführen, erscheint Satan in Gestalt eines stattlichen Jünglings, mit Federn auf dem Hut, als grün gekleideter Jäger oder wie ein Junker, meist in schwarzem Gewande oder dann mit blauen Hosen, ledernem Wams und roten Strümpfen wie ein lustiger Soldat oder bei den Männern als hübsche Weibsperson mit einem spitzen zierlichen Filzhütlein und rosigem Angesicht. Seine Stimme ist nicht so wie die eines Menschen, sondern tönt hohl. Erst wenn es zu spät ist, gewahrt die oder der Verführte, den Pferdefuss des Teufels, denn wie sehr sich der Teufel auch wandeln mag, die Klauen bringt er nicht weg. Hat die Frau nicht die Kraft, seinen Reizen zu widerstehen, so gibt sie sich ihm hin, in der Sprache von damals: ”sie gibt ihren Leib zu fleischlichen Werken hin”. Nachher kann sie nicht mehr anders, als dem Satan jeden Wunsch zu gewähren. Sie sagt nun Gott und den Heiligen ab und überlässt ihre Seele dem Teufel. Zum Pfande dieses Bundes geben sich Hexe und Teufel die Hand darauf oder sie unterschreibt mit ihrem eigenen Blute oder aber der Teufel nimmt sich ein Stück von ihrem linken Ärmel und drückt ihr ein Zeichen auf dessen Stelle, die fortan unempfindlich bleibt. Meistens übergibt der Teufel einen Beutel mit Gold. Öffnet die Hexe den Beutel aber Zuhause, findet sie nur Kot darin. Nach dieser Begegnung mit dem Bösen hat die Hexe nun Gewalt, sich unsichtbar zu machen oder sich zu verwandeln. Schläft sie, so kriecht ihre Seele als Eidechse, als Wiesel oder Kröte davon oder ihr Leib verwandelt sich in eine Katze oder Elster. An gewissen Tagen, namentlich am Freitag gibt ihr der Teufel ein Rendezvous und unterrichtet sie im Hexenhandwerk. Nachdem sie sich mit einer Salbe Füsse und Achseln geschmiert oder einen Zauberwürfel umgebunden hat, nimmt sie einen Stecken, Rechen, Besen oder eine Ofengabel und fährt, eine Formel murmelnd, zum Schornstein hinaus durch die Lüfte. Holt der Teufel sie ab, sitzt der Teufel vorne und sie hinten oder er erscheint als Bock und sie reitet mit ihm durch die Luft. Der HexensabbatNeben dem wöchentlichen Rendezvous, an unheimlichen Stellen in der Nähe, zum Beispiel in der Teufels Küche oder in den Ägerten auf Waldplätzen finden Hexenfeste statt. Bis zu drei Mal jährlich versammeln sich die Hexen unserer Region auf dem Heuberg bei Balingen, die norddeutschen Hexen auf dem Bocksberg im Harzgebirge und in Mitteldeutschland auf einem Berg bei Eisenach, alles Orte, wo früher in vorchristlicher Zeit Opfer gehalten wurden. Auf diesen Bergen erscheinen dann alle Hexen, jede mit ihrem Buhlteufel, viele erkenn sich als Nachbarinnen, einige Vornehme, um sich unkenntlich zu machen, sind vermummt. Die Buhlteufel sind aber nur die Diener des obersten Teufels, der in Bocksgestalt mit schwarzem Menschengesicht auf einem Stuhl inmitten des Kreisels sitzt. Alle erweisen ihm mit Küssen vor ihm kniend ihre Ehre. Nun beginnt der Tanz mit einer Geschwindigkeit, die es unmöglich macht, die anderen zu erkennen, kein Wort darf dabei gesprochen werden. Nachher geht’s zum Hexenmahl, welches mit Fackeln erleuchtet ist. Die Fackeln werden mit dem Licht, das zwischen den Hörnern eines grossen Bockes steckt, entzündet. Es wird gesottenes und gebratenes Pferdefleisch aufgetragen, jedoch ohne Brot und Salz dazu, denn dies sind heilige Dinge, die die Hexerei unwirksam machen. Der Spielmann nimmt als Dudelsack einen Pferdekopf und alle trinken aus einem ausgehöhlten Pferdefuss. Am anderen Morgen findet man an solchen Plätzen Spuren der Bocksfüsse. Das Ende des Hexensabbats bildet ein allgemeiner Beischlaf. Der Bock wird verbrannt, und von seiner Asche erhält jede Hexe eine Hand voll. Mit dieser Asche kann sie Schaden anrichten. Die Hexen berichten, was sie alles für Übel angerichtet haben und was sie zu tun beschlossen haben. Dann erfolgt die Heimfahrt, entsprechend der Ausfahrt, und die Hexe geht nun unvermittelt ans Werk. Ihre Missetaten beziehen sich auf die Früchte des Feldes, auf das Vieh und auf Menschen. HexenkünsteDie Feldfrüchte: Die Hexen kennen die Kunst des Wettermachens und können damit Hagelschlag auslösen. Das üben sie auf verschiedene Weise aus. Entweder schlagen sie mit ihrem Besen in Bäche und spritzen so Wasser in die Luft, andere sieden in einem Topf Eichenlaub und Schweinsborsten oder streuen die Bocksasche, die sie erhalten haben in den Wind. Regenwetter machen sie, indem sie Zwiebeln kochen, wovon ein regenmachender Nebel entsteigt. Das Vieh: Hexen verstehen, den Kühen das Euter leer zu machen, ohne sie zu berühren. Sie stecken ein Messer in einen Eichenstock, hängen einen Strick daran und ziehen aus dem Strick die Milch, andere schlagen eine Axt in den Türpfosten und melken aus dem Stiel der Axt. Gute Milch können sie blau oder blutig machen und wenn sie an einem Haus vorbeikommen und murmeln einen Spruch, wird im Hause die Milch sauer, oder will jemand Butter machen, so gerät die Butter nicht. Auch den Menschen fügen sie Schaden zu: Sind sie bei der Trauung eines Paares anwesend, so schnappen sie, während der Segen gesprochen wird, ein Schloss zu und werfen es ins Wasser. So lange das Schloss nicht wieder gefunden und geöffnet werden kann, bleibt die Ehe ohne Kinder. Hexen können Menschen töten, indem sie ihre Bilder mit dem Messer durchbohren. Auf den Friedhöfen graben sie die Leichen junger Kinder aus und schneiden ihnen den Finger ab, denn mit diesen kann gezaubert werden. Wird der Finger angezündet, gibt es Licht. Da die Hexen neidisch sind auf das Glück der Eltern, verzaubern sie die kleinen Kinder allein durch ihren Blick oder durch Berühren. Hexen können sehr zutraulich und freundlich sein, aber ihre Berührung bringt Krankheit. Ihr Atem ist giftig und ihr Gruss kann stillenden Müttern die Milch entziehen und Säuglinge schwindsüchtig machen. Am meisten Macht haben sie an bestimmten Tagen, an Walpurgis, Johannestag, Bartholomäustag und an Weihnachten. Im Raume Schaffhausen ist es vor allem der 12. August. Noch vor hundert Jahren soll man Kranken gewünscht haben: Wenn nur der 12. August vorbei wäre. Schutz vor HexenDoch der gläubige Mensch ist den Hexen nicht ohne Schutz ausgeliefert: Es gibt Mittel, sie zu erkennen und sich so vor ihnen zu schützen. Wer zum Beispiel den Nagel einer Egge auf dem Weg zur Kirche findet und in die Tasche steckt, so sieht er alle Hexen der Kanzel den Rücken zukehren. Dasselbe sieht man, wenn man in der Kirche durch ein hohles Ei sieht, das am Hohen Donnerstag gelegt worden ist. Sonstige Kennzeichen an Hexen sind etwa die triefenden Augen und die rote, längliche oder gekrümmte Nase, lange Fingernägel oder wehendes Haar, und wenn man ihnen aus der Nähe ins Auge sieht, so sieht man sich darin auf dem Kopfe stehen. Wenn Hexen einschenken, so schenken sie über die Hand ein und üben dadurch Zauber aus. Es gibt Schutzmittel gegen Hexen: Auf die Frage einer Hexe darf man zum Beispiel nicht antworten, ihren Gruss nicht entgegnen, doch am meisten nützt es, wenn man bei der Begegnung mit einer Hexe ausspuckt. Am besten ist es, man hat immer Salz und Brot in der Tasche, denn das macht den Zauber der Hexe unschädlich. In die Wiege der Kinder soll man Stahl oder Eisen legen. Über dem Stall soll man Kreuze oder Pentagramme einschneiden, verhexte Ställe am Karfreitag ausmisten. Ist ein Schwein behext, so giesst man seinen Urin in ein Fläschchen. Wird dieses verschlossen, so geht der Hexenzauber zugrunde. Beim Backen soll man alle Fenster und Läden abschliessen damit das Brot geraten kann. Fuhrleute sollen, wenn ihr Wagen nicht mehr von der Stelle gehen will, eine Speiche ausschlagen oder auf die Felgen der vier Räder schlagen. Damit hätten wir den Volksglauben, wie er in unserer Gegend verbreitet war, etwa umrissen. Natürlich gab es immer wieder neue und abstrusere Ideen, was Hexen konnten oder wie man vor ihnen sicher sei. Der Wahn war allgegenwärtig und in allen Köpfen, unabhängig von Bildung und sozialer Schicht. Und diese Tatsache machte die Menschen auch unberechenbar, denn in ihrer Angst sahen sie überall Hexen. Gerade in einer Zeit, in der Seuchen bei Mensch und Tier weit verbreitet waren, als Begleiterscheinung und als Folge des Dreissigjährigen Krieges, wo die Hygiene noch unbekannt und wo ein einziges Hagelwetter zur Hungersnot führen konnte, fand der Aberglaube natürlich stets neue Nahrung; die Schuldigen brauchten nur gefunden zu werden und Verdächtige gab es genug. Wehe der Frau, die mit langer Nase zur Welt kam, deren Augen vom Alter trübe geworden und sich röteten und deren Rücken sich langsam beugte. Vielleicht hatte sie noch das Unglück, dass sie keinen Mann hatte oder verwitwet war und einsam in ihrem Häuschen lebte. Vielleicht führte sie in ihrer Einsamkeit Selbstgespräche und murmelte seltsame Dinge vor sich hin. War sie nicht vor Jahren an einer Hochzeit zu Gast, und die geschlossene Ehe war kinderlos geblieben? Schaute sie etwa gerne den spielenden Kindern zu und schenkte sie ihnen gar einen Apfel, um wenigstens die Sympathien der Kleinen zu gewinnen oder weilte sie auffallend häufig auf dem Friedhof, um ihren verstorbenen Angehörigen zu gedenken? Brauchte sie vielleicht noch einen Stock, um sich damit fortzubewegen, oder war sie krank und suchte Kräuter, um Tee zu machen, oder war sie heilkundig und mischte Arzneien für Kranke oder war sie sogar Hebamme gewesen und hatte zahlreichen Kindern zur Welt verholfen, von denen ja mindestens ein Drittel kurz nach der Geburt starb, dann waren die Tage der armen Frau gezählt. Der Mechanismus ist vorgegeben: Krankheit, Tod und Missernten gibt es ja genug. Und jetzt beginnen sich die Leute zu erinnern. Gerade als die Frau am Hause vorbeigegangen war, ist doch die Milch sauer geworden. Fast jeder kann einen Beitrag leisten und es dauert nicht lange, bis der erste vor der alten Frau ausspuckt, um sich zu schützen. Die Kinder werden angehalten, sich von ihr fernzuhalten. Vielleicht ruft ihr eines ”Hexe” nach, und sie wird zornig und ruft eine Verwünschung aus. Das Kind wird krank und stirbt vielleicht. Jetzt ist alles klar. Der Rat tritt zusammen und beschliesst, die Hexe gefangen zu nehmen. Keiner, der nicht an ihrer Schuld gezweifelt hätte. Es fehlte nur noch das Geständnis, denn ohne Geständnis konnte kein Urteil gefällt werden. Der Prozess gegen Barbara Koch und Anna WablerWir verfolgen jetzt eines der zahlreichen Beispiele aus dem Archiv von Stein am Rhein. Die Akten sind flüchtig geschrieben, voller Fehler und mit zum Teil unvollständigen Sätzen. Ich versuche daher, dort zu ergänzen, wo nötig und die Sprache, die halb Mundart - halb deutsch geschrieben ist, etwas verständlicher zu machen: Anklage und Zeugenaussage
Aus dieser Einleitung geht folgendes hervor: Der Argwohn hatte also bereits lange Zeit in der Bevölkerung stattgefunden. Nach der Gefangennahme wurden die Zeugen befragt, die die beiden Frauen offenbar stark belasteten. Wir fügen hier als Beispiel ein kleines Muster einer solchen Zeugenaussage bei:
Diese, wie übrigens die meisten Zeugenaussagen, äussert nur einen, allerdings perfiden Verdacht. Vermutet wurde dabei, die Bidermännin habe sich in eine Katze verwandelt. Die Richter brauchten auch nicht mehr, sie wussten schon, was daraus zu machen war. Die beiden Angeklagten haben zuerst alles bestritten und ihre Unschuld bei Gott beschworen. Erst nach der Folter bekannten sie sich zu den ihnen zur Last gelegten Taten. Es folgt nun also das Geständnis. Geständnis Barbara Koch
Geständnis Anna Wabler, Hans Olbrechts Hausfrau
Das UrteilFassen wir diese beiden Geständnisse zusammen, kommen wir auf folgendes Resultat: Barbara Koch verursachte den Tod von drei Menschen, davon zwei Kindern, was als besonders verwerflich galt. Sie tötete drei Tiere und fügte drei Menschen eine körperliche Behinderung zu; zwei Mal blieb sie erfolglos und einmal verweigerte sie den Befehl des Teufels (Reif). Anna Waber hingegen verursachte lediglich den Tod von zwei Tieren, dreimal missglückte die Tat und einmal verweigerte sie den Befehl des Teufels. Beide hingegen gestanden den Bund mit dem Teufel und den Hexentanz in der Finstergrueb, wobei sie sich dort gesehen haben wollen. Das Resultat der Folter lief offensichtlich darauf hinaus, dass die eine die andere denunziert haben muss, wobei es wahrscheinlich ist, dass Barbara Koch, die ja am meisten belastet wurde, als erste aussagte. Vermutlich wurde von ihr das Geständnis erpresst, gegen Anna Wabler auszusagen, da diese ebenfalls verdächtigt wurde. Die Folterung wurde bei Hexenverdacht in jedem Falle angewendet. Die Grausamkeit der Folter wurde damit begründet, dass der Teufel seinen Dienern unter der Folter Kraft gebe, sie gegen Schmerzen unempfindlicher zu machen und ihnen Antworten auf die gestellten Fragen einflösse, dass somit der verhörende Richter weniger mit dem Angeklagten als mit dem Teufel ringe. Beliebt war als Foltermethode die Daumenschraube, das Hochheben der Person an den auf den Rücken gebundenen Armen, das Zufügen von Brandwunden mit glühenden Eisen. Von Papst Innocenz IV. (bis 1254) war die Folter zur Erpressung von Geständnissen angeordnet und als Strafe für überführte Ketzer der Scheiterhaufen gesetzlich angeordnet worden. Diese seit langem geübte Rechtspraxis fand auch hier ihre Anwendung. Das begründete Urteil lautete wie folgt (21. Januar 1636):
Das grölende Volk umringte nun die Verurteilte, während sie der Scharfrichter zum Richtplatz schleppte, voraus zogen die berittenen Herren Ratsleute und Richter, an der Spitze der Schultheiss. Keiner fühlte eine Schuld, sondern jeder war sich sicher über die ausgeübte Gerechtigkeit, denn von oberster Stelle, von Pfarrern und von Juristen konnte nur Recht und Wahrheit gesprochen werden. Die Verantwortung und die Vernunft waren in dem kollektiven Wahn untergegangen. Damit haben wir zwei der 17 Justizmorde in Stein am Rhein ausführlich behandelt. Die anderen sind praktisch identisch, der Ablauf ist derselbe, nur die Personen und die Jahreszahlen wechseln. |