Fachwissen und GeselligkeitZur Geschichte des Juristenvereins Schaffhausen
Rudolf Matter / Christoph StorrerAus : VEREIN SCHAFFHAUSER JURISTINNEN UND JURISTEN (Hrsg.): Schaffhauser Recht und Rechtsleben. Festschrift zum Jubiläum 500 Jahre Schaffhausen im Bund. Schaffhausen, 2001. Internetversion © Stadtarchiv Schaffhausen
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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Gründerzeit und Anfänge III. Die Vereinstätigkeit IV. Schaffhauser Juristinnen und Juristen V. Bodenseejuristentreffen VI. Der Verein als Forum des Gedankenaustausches VII. Die Herausforderungen des neuen Jahrtausends VIII. Ausblick I. EinleitungDer vorliegende Beitrag basiert auf einem Vortrag, den alt Bundesrichter Dr. iur. Rudolf Matter am 28. August 1987 im Klostergut «Paradies» vor dem – damals terminologisch noch einfacher – Juristen-Verein Schaffhausen zum 125-jährigen Jubiläum gehalten hat. Die seinerzeitigen Ausführungen wurden vom heutigen Vereinspräsidenten leicht überarbeitet und ergänzt. Erst im Zuge der Herstellung allgemeiner Geschlechtsneutralität wurde bei der Statutenrevision 1996 in denkwürdiger, turbulent verlaufener Mitgliederversammlung vom 29. April 1996 die heutige Vereinsbezeichnung geboren.[1] Die Aufgabe, eine wenn auch nur skizzierte Vereinschronik zu verfassen, weckt angesichts der beachtlichen 139 Jahre seit der Gründung und all der seitherigen Ereignisse, Strömungen und Einzelschicksale nicht geringe Bedenken. Zwar existieren – seit rund zwei Jahren wohl geordnet im Staatsarchiv des Kantons Schaffhausen – umfangreiche, vom jeweiligen Präsidenten nach unterschiedlichen Kriterien gesammelte Vereinsakten, doch wurden diese noch nie wissenschaftlich bearbeitet oder ausgewertet, noch lässt sich auf eine stolze Reihe von Publikationen zurückblicken. Dennoch weiss, wer im Kanton Schaffhausen als Juristin oder Jurist tätig war oder ist, dass sich hier, verflochten mit dem Werden des Rechtsstaates, unter den Juristen eine gewisse Art des Denkens und des Vereinslebens herausgebildet hat, die es verdient, einmal über den Alltag hinaus betrachtet zu werden. II. Gründerzeit und AnfängeIm Jahre 1862 wurde der Juristen-Verein Schaffhausen gegründet. Im Jahr vorher, 1861, war in Zürich die Gründung der «juristischen Gesellschaft der Schweiz», des heutigen Schweizerischen Juristenvereins, vorausgegangen, an der aus dem Kanton Schaffhausen die Herren Karl von Stockar und Oberrichter Hans von Ziegler teilgenommen hatten.[2] Es ist anzunehmen, dass das Entstehen des schweizerischen Vereins den Anstoss zur Gründung des Schaffhauser Vereins bildete. Jene Jahre sind geistesgeschichtlich gekennzeichnet durch den Übergang vom Ancien Régime zur Moderne, durch das Einfliessen der Ideale der französischen Revolution und ihrer demokratischen Postulate in die Staatsgebilde Westeuropas. Die neuen Ideen verlangten nach neuen Verfassungen. So sind denn jene Jahrzehnte, die den Anfang des Juristenvereins Schaffhausen umschliessen, im Wesentlichen durch Verfassungsdiskussionen geprägt. Anschaulicher als durch trockenen Stoff wird die damalige Situation durch den einzigartigen Lebenslauf eines Schaffhausers, der das Leben und Streben der am Recht interessierten Staatsbürger jener Jahre besonders eindrücklich verkörperte. Es handelt sich um Heinrich Stamm, geboren 1827 in Thayngen. Sohn eines Kleinbauern, während seiner Schulzeit als Gehilfe von Geometern beim Vermessen tätig, hatte Stamm eine Ausbildung als Lehrer in Karlsruhe, Grossherzogtum Baden, begonnen; das Schaffhauser Lehrerseminar bestand damals noch nicht. Stamm hatte sich im Badischen bald den Revolutionären angeschlossen, die im Geist der Februarrevolution von 1848 für die Gleichheit der Bürger, für Glaubens-, Gewerbe- und Pressefreiheit aufgestanden waren, jedoch in blutigen Gefechten von den deutschen Bundestruppen 1849 geschlagen wurden. Als die revolutionäre Bewegung darauf zusammenbrach, gelang Stamm eine abenteuerliche Flucht durch den Schwarzwald und die Rückkehr in sein Heimatdorf Thayngen. Ohne das Lehrerpatent natürlich, um dessentwillen er ausgezogen war. Trotzdem erhielt der begabte junge Mann bald eine Anstellung als Lehrer und später als Schreiber des Bezirksgerichtes Reiath. Anfang der fünfziger Jahre zog Stamm in die Stadt, wo er – man höre und staune – ohne juristische Ausbildung, ja ohne Mittelschulbildung im heutigen Sinne, das erste Advokaturbüro im Kanton Schaffhausen eröffnete. Das ist umso bemerkenswerter, als die damalige Verfassung, den studierten Juristen misstrauend, die Tätigkeit von Fürsprechern untersagte.[3] Stamm gelang es jedoch, dank der Überzeugungskraft seiner Persönlichkeit, sich durchzusetzen. Er brachte – wie der Historiker Dr. Kurt Bächtold versichert[4]– den Anwaltsstand zu Ehren. 1859 wurde er gar vom Grossen Rat als Staatsanwalt gewählt, und kurz darauf gehörte er selber dem Grossen Rat an. Seither galt das Sinnen und Trachten des temperamentvollen und redegewaltigen Demokraten der Revision der Kantonsverfassung. 1865 wurde er durch den Grossen Rat in den Ständerat gewählt. Auch auf eidgenössischer Ebene verfocht Stamm die nämlichen demokratischen Revisionspunkte wie in seinem Heimatkanton, nämlich einerseits die Erweiterung der Volksrechte, anderseits aber auch die Stärkung des Staatswesens durch Zentralisation und Rationalisierung der wichtigsten öffentlichen Funktionen. 1874 durfte er das Zustandekommen der neuen Bundesverfassung erleben. Im Kanton Schaffhausen fiel ihm die Ehre zu, den Verfassungsrat zu präsidieren, wo ihm Fürsprecher Dr. Gustav Schoch als Vizepräsident zur Seite stand. Im Jahre 1876 hatten diese Männer dann die Genugtuung, nach wechselvollem Geschick auch die Annahme der revidierten Verfassung feiern zu dürfen, die bis heute Bestand hat.[5] Um die gleiche Zeit, nämlich 1875, wählte die Bundesversammlung Heinrich Stamm in das Bundesgericht nach Lausanne. Er blieb der einzige Bundesrichter, der keine eigentliche juristische Ausbildung genossen hatte. Dieses Amt versah Stamm in der Folge während voller 30 Jahre. Im Jahre 1889 war er Präsident des Bundesgerichtes. Als er 1905, noch im Amte, starb, fand er seine letzte Ruhestatt in der Romandie. Die Biographie Heinrich Stamms besticht nicht nur durch die Einmaligkeit der Traumkarriere vom Vermessungsgehilfen über alle denkbaren Stufen hinauf zum Bundesgerichtspräsidenten. Sie liefert uns auch den szenischen Hintergrund der Gründerjahre und der Anfänge des Juristenvereins Schaffhausen, die im Rahmen der Verfassungskämpfe vom Seilziehen zwischen Althergebrachtem und noch unüberblickbar Neuem erfüllt waren. Zweckumschreibung und Programm der Vereinsstatuten entsprechen weitgehend der Zielsetzung des Schweizerischen Juristenvereins. Erstrebt wird die Pflege der Rechtswissenschaft, die Stellungnahme zu Fragen der Gesetzgebung sowie die Pflege kollegialer Beziehungen unter den Juristinnen und Juristen des Kantons und der angrenzenden Gebiete.[6] III. Die VereinstätigkeitWie die Vereinstätigkeit sich in den Anfängen konkret abspielte, wissen wir heute nicht mehr zuverlässig, da Akten fehlen.[7] Doch ist anzunehmen, dass schon damals Vortragsveranstaltungen über gemeinsam interessierende Themen mit Diskussionen stattfanden und gelegentlich gesellige Anlässe durchgeführt wurden. Wie aus den Ausführungen von Fritzsche[8] hervorgeht, besuchten Schaffhauser Juristinnen und Juristen immer auch die Tagungen des Schweizerischen Juristenvereins. Im Jahre 1886 hatte Schaffhausen erstmals die Ehre, der Jahresversammlung des Schweizerischen Vereins Gastrecht zu geben.[9] Als erster der fünf angesehenen Referenten sprach Gustav Heinrich Schoch, Advokat, Schaffhausen, sachkundig über den «Staatsrechtlichen Rekurs nach Bundesrecht»[10], ein Thema, das damals verhältnismässig neu war, seither aber zum beliebten Dauerthema geworden ist.[11] Waren die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts namentlich mit der Schaffung der Rechtspflegegesetze und von Verwaltungsrecht ausgefüllt, so brachte das letzte Jahrhundert zunächst auf der Ebene des Bundes die Vereinheitlichung des Zivilrechtes, im Kanton das zugehörige Einführungsgesetz. Nach dem ersten Weltkrieg kam sodann als Ergebnis längerer Vorarbeiten die Schaffhauser Gerichtsorganisation zustande, die im Jahre 1928 eine wesentliche Rationalisierung des Gerichtsbetriebes brachte. Diese Gerichtsorganisation geht – wie Karl Heusi in seiner Dissertation schildert[12] – auf einen bereits am 11. Juli 1914 dem Regierungsrat vorgelegten Entwurf des Juristenvereins Schaffhausen zurück. Im Jahre 1931 war Schaffhausen zum zweiten Mal Gastgeber des Schweizerischen Juristentags. Zum Thema «Staat und Recht» sprachen in einem denkwürdigen rechtsphilosophischen Dialog die Professoren Walther Burckhardt (Bern)[13] und Dietrich Schindler (Zürich)[14]. Es lohnt sich noch heute, diese grundlegenden Gedanken in der Zeitschrift für Schweizerisches Recht (ZSR) nachzulesen. Wer hätte damals geahnt, dass die praktischen Konsequenzen dieser Gedanken wenig später in einem durch den Zweiten Weltkrieg erschütterten Abendland sichtbar würden? Noch zwei weitere Jahrestagungen des Schweizerischen Juristenvereins fanden in Schaffhausen statt, die eine 1959[15] und die andere im Jahre 1995[16]. Beim letzterwähnten Treffen behandelten die beiden im Stadttheater präsentierten Hauptreferate die aktuellen Themen «Die Politisierung des Strafrechts und die Kriminalisierung des Alltagslebens»[17] sowie «Die Treuhand»[18]. Aus Anlass des Juristentages 1995 in Schaffhausen erschienen auch eine Sondernummer der Schweizerischen Juristen-Zeitung (SJZ) mit Beiträgen zum Schaffhauser Recht[19] sowie ein Aufsatz zu den Volksrechten der Schaffhauser Kantonsverfassung im Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht (ZBl) [20]. IV. Schaffhauser Juristinnen und JuristenMan könnte die Frage stellen, ob es den Typus der Schaffhauser Juristin bzw. des Schaffhauser Juristen gibt und wie dieser aussähe. Das Spektrum der Individualitäten ist indessen zu breit, als dass die Frage sich beantworten liesse. Immerhin sei die Aussage erlaubt, dass die hiesigen Juristinnen und Juristen sich durch fundierte Rechtskenntnisse und kritisches, bisweilen eigenwilliges Argumentieren auszeichnen. Sie neigen vielleicht weniger zur Rechtstheorie; die Praxisnähe, die erkennbare Nützlichkeit ihrer Arbeit ist ihnen wichtig. Tüchtige Juristinnen und Juristen haben sich nicht nur im öffentlichen Dienst von Kanton und Stadt, in den Beamtungen und Regierungsstellen, sondern auch in der freiberuflichen Tätigkeit bewährt. Was den Kreis der in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts bekannten Juristinnen und Juristen anbelangt, finden sich viele Angaben in der von Dr. Hans Ulrich Wipf verfassten Biographie Dr. Heinrich Pletschers (1878–1952).[21] Jüngere Namen dürften – hier in ebenso willkürlicher wie unvollständiger Art zitiert – den geneigten Leserinnen und Lesern grösstenteils noch selber bekannt sein: in der Rechtsprechung etwa die Obergerichtspräsidenten Dr. Walter Klingenberg, Dr. Rudolf Matter, Dr. Kurt Georg Bächtold, Heinz Kurt Orgis und Dr. David Werner; in der Advokatur beispielsweise Dr. Max Habicht, Dr. Curt Labhart, Dr. Bernhard Peyer, Dr. Gaston Bosonnet, Dr. Rudolf Hädener, Dr. Heini Bölsterli, Gerold Meier und Dr. Werner Brandenberger. Früh waren im Kanton Schaffhausen auch Frauen als Anwältinnen tätig (Dr. Clara Etzensperger und Dr. Hedwig Schudel). In der Lehre sind Prof. Dr. Rolf Bär, Prof. Dr. Giorgio Behr, Prof. Dr. Paul Richli und PD Dr. Arnold Marti zu erwähnen[22], in der Industrie Dr. Julius Bührer, Dr. Arthur Fürer, Dr. Bernhard Greuter und Dr. Ernst Steiner, im Bereich Medien/Verlage Dr. Ernst Uhlmann, Dr. Carl Oechslin und Dr. Max U. Rapold. Wichtige Positionen in der Bundesverwaltung nahmen bzw. nehmen die Schaffhauser Juristen Marius Baschung[23] und Dr. Erwin Beyeler[24] ein. Schaffhauser Juristen waren auch mit Erfolg im diplomatischen Dienst tätig, so Dr. Emil Stadelhofer (Kuba, Schweden) und Werner Sigg (China, Nordkorea). Der Kanton Schaffhausen hat insgesamt neun vollamtliche Bundesrichter nach Lausanne oder nach Luzern entsandt, zuletzt Dr. Heinz Aemisegger nach Lausanne. Neben dem Genannten, der zur Zeit Vizepräsident des Bundesgerichtes ist, und dem Mitautor des vorliegenden Beitrages, Dr. Rudolf Matter, waren dies (in der Reihenfolge ihres Amtsantritts): Heinrich Stamm, Dr. Emil Kirchhofer, Dr. Otto Deggeler, Dr. Kurt Schoch, Dr. Arthur Winzeler, Dr. Kurt Sovilla und Dr. Hans Peter Walter[25], der derzeitige Präsident des Bundesgerichts.[26] Aktenmässig belegt kennen wir seit 1930 auch die Namen der Vereinspräsidenten, die jeweils dem Vereinsgeschehen ihren persönlichen Stempel aufgedrückt haben. 1930 war es Rechtsanwalt und Obergerichtspräsident Dr. Ludwig Peyer. Es folgte Hermann Schlatter, jener originelle Klettgauer, dessen Sprüche aus den obergerichtlichen Urteilsberatungen über die Grenzen des Kantons hinaus herumgeboten und gesammelt wurden. Ihn löste Rechtsanwalt Johannes Müller, ehemals Rechtskonsulent der Georg-Fischer-Werke, ab. Nach Kriegsende im Jahre 1946 übernahm Bezirksrichter Dr. Hans Tanner das Präsidium. 1955 trat der nachmalige Stadtpräsident Dr. Felix Schwank seine Präsidialzeit an, die bis 1964 dauerte. Es folgten die Rechtsanwälte Dr. Heini Bölsterli (1964–1970), Dr. Gaston Bosonnet (1970–1986) und Adam Allemann, der seinerseits im Frühjahr 1987 durch Rechtsanwalt Dr. Martin Frey abgelöst wurde. Letzterer übergab den Stab des Vereinspräsidiums 1997 an Rechtsanwalt Christoph Storrer, Mitautor der vorliegenden Chronik. V. BodenseejuristentreffenDie genannten Herren und ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen decken Zeiträume ab, in denen das Vereinsschifflein nicht immer leicht zu navigieren war. Die Jahre um den Zweiten Weltkrieg insbesondere hatten nicht nur das Rechtsleben in der Schweiz beeinträchtigt, sie hatten auch tiefe Wunden im Verhältnis zu den Nachbarn jenseits der Landesgrenzen geschlagen. Es war daher ein versöhnliches und aufbauendes Unternehmen, dass prominente Juristen aus der Region rund um den Bodensee die Initiative zu gemeinsamen Tagungen im Interesse eines geistigen Wiederaufbaus ergriffen. Seither finden in regelmässigem Turnus in der deutschen, österreichischen oder liechtensteinischen Nachbarschaft, schweizerischerseits in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Graubünden und Schaffhausen Tagungen statt. Im Mittelpunkt steht jeweils ein Referat über ein völkerrechtliches oder verfassungsrechtliches Thema. 1957 beherbergte Schaffhausen erstmals dieses Treffen, an dem Prof. Werner Kaegi aus Zürich über «Demokratie als dauernde Aufgabe» sprach. Seither fiel die Gastgeberrolle den Schaffhausern noch viermal, nämlich 1966, 1974, 1983 und 1992[27] zu. Pünktlich zum Erscheinen der vorliegenden Festschrift ist es wieder so weit, die Bodenseejuristinnen und -juristen werden zu ihrer 49. Tagung nach Schaffhausen geladen. Im Festvortrag wird Prof. Dr. Claus-Dieter Schott von der Universität Zürich zum Thema «Traditionelle Bündnisstrukturen im Bodenseeraum» referieren. VI. Der Verein als Forum des GedankenaustauschesIn der Rückschau über knapp 140 Jahre nimmt sich die Vereinstätigkeit von aussen besehen freilich nicht allzu spektakulär aus. Immerhin befinden sich die Vereinsaktivitäten in den letzten Jahren soweit ersichtlich auf einem Höchststand: Jeweils im Februar/März wird ein «Wintervortrag» mit auswärtigen Referentinnen oder Referenten organisiert, im Anschluss an die Mitgliederversammlung im Frühjahr ein Referat zu eher lokalen juristischen Themen. Schon zum zweiten Mal wurde Mitte Juni 2001 in Zusammenarbeit mit der Sektion Schaffhausen des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins eine halbtägige Fachtagung zum Schaffhauser Baurecht veranstaltet. Regelmässig im Monat September findet ein gemeinsamer «Bummel» statt, teilweise angereichert durch rechtshistorische Führungen durch Stadt und Landschaft. Gelegenheit für regelmässige ungezwungene Gespräche bieten seit 1997 die «Juristenlunches», zu welchen der Präsident alle interessierten Mitglieder einmal monatlich einlädt. Wenn vom Verein veranlasste oder mitfinanzierte Publikationen[28] kaum vorliegen, so ist insoweit dem statutarischen Vereinszweck bis heute nicht ganz nachgelebt worden. Das mag mit dem eher pragmatischen Sinn des Schaffhausers, aber auch mit der Kleinheit des Vereinsgebietes zusammenhängen, welche die Druckkosten für juristische Arbeiten als kaum tragbar erscheinen liess. Namentlich aber war immer wieder zu beobachten, dass die Sandstürme der lokalen und weiteren Politik einer gelassenen und ausgewogenen juristischen Arbeit nicht förderlich waren. Es gab Zeiten, in denen einfach Funkstille herrschte.[29] Die vorliegende Festschrift macht sowohl inhaltlich wie umfangmässig manch Versäumtes wieder gut. Abgesehen davon darf aufs Ganze gesehen gesagt werden, dass der Juristenverein Schaffhausen stets ein Forum war, auf dem sich ein wesentlicher Gedankenaustausch zwischen Juristinnen und Juristen aller Sparten vollzog, Beamten, Anwälten, Richtern, Wirtschaftsjuristen. Man diskutiert miteinander nicht nur an den Vortragsveranstaltungen, sondern auch auf den gemeinsamen Wanderungen und Ausflügen, die eine weitere Seite des Schaffhauser Juristen erkennen lassen: die Liebe zu seiner engeren Heimat – Klettgau, Rhein, Randen. In solchem Rahmen bringen kollegiale Gespräche nicht nur manche Klärung und Anregung, sie vermögen auch Meinungsverschiedenheiten abzubauen und Spannungen zu lösen. VII. Die Herausforderungen des neuen JahrtausendsWir leben in einer Zeit, die an Juristinnen und Juristen nie da gewesene Anforderungen stellt. Rechtslehre und Praxis werden immer reichhaltiger und differenzierter. Dazu kommt eine zunehmende Normendichte auf allen Ebenen. Die Entwicklungsrichtung lässt keine Vereinfachung erwarten, im Gegenteil: Neue Rechtsgebiete, wie etwa das Umweltschutzrecht, der Datenschutz, die Telekommunikation, das grenzüberschreitende Wirtschaftsrecht, die internationale Rechtshilfe, versprechen zusätzliche Herausforderungen. Die Rechtsentwicklung fordert und fördert das Spezialistentum. Ein vertiefter Überblick über das Ganze – wir wagen dies zu behaupten – ist heute wohl nur noch wenigen gegeben. Umso wichtiger wird das Netz von Kontakten mit Kolleginnen und Kollegen der anderen Tätigkeitsbereiche. Unerlässlich ist heute der «interdisziplinäre» Gedankenaustausch unter den Juristinnen und Juristen selber. VIII. AusblickDiesen Gedanken- und Erfahrungsaustausch in menschlich angenehmem Rahmen zu erleichtern, ist eine Hauptaufgabe eines modernen Juristenvereins. Einem wachsamen Präsidenten und seinen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand werden sich immer wieder Ausblicke auftun, wie den Vereinsmitgliedern in geeigneter Weise Kenntnisse und Informationen vermittelt werden können. Regelmässig hat sich der Verein aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligt.[30] Auch künftig wird der Vorstand – allenfalls auch unter Miteinbezug der Mitgliederversammlung – im Sinne eines zentralen Aspekts des Vereinszwecks mitarbeiten in der Gesetzgebung oder Stellung beziehen zu neuen Gesetzesvorlagen. Wichtig scheint zudem die Betreuung des Nachwuchses, der jungen Juristinnen und Juristen. Veranstaltungen wie der beliebte Herbstbummel oder die ungezwungenen Juristenlunches bieten Gelegenheit zu ersten Kontakten zwischen älteren Vereinsmitgliedern und in der Regel frisch von der Universität kommenden Akzessistinnen und Akzessisten. Die Statuten verbieten es sodann nicht, bereits Studentinnen und Studenten aufzunehmen (Art. 2 Abs. 1).[31] Sie zu fördern, zu besonderen Arbeiten anzuregen, Publikationen zu erleichtern, dies alles könnte dankbare Aufgabe der Zukunft sein. Die Pflege der Kollegialität und der Beziehungen auch mit den benachbarten Juristenvereinen, der Austausch von Vortragsprogrammen, dies und anderes wird helfen, dem Vereinszweck auch in anspruchsvoller Zukunft nachzuleben. Zusammenfassend kann abschliessend gesagt werden, dass die Gründer unseres Vereins und auch spätere qualifizierte Juristinnen und Juristen dem Rechtsgedanken und dem Vereinszweck in hervorragender Weise gedient haben. Das sollte für kommende Generationen Anstoss und Ermunterung sein, den Verein in der gleichen Richtung, wenn auch in veränderter Umwelt, weiterzuführen. Möge etwas von dem «Feu sacré» eines Heinrich Stamm, von seinem Schwung und seinem Einsatz, erhalten bleiben!
[1] «Verein Schaffhauser Juristinnen
und Juristen (Juristenverein Schaffhausen)»; vgl. das Protokoll der Versammlung
vom 29. April 1996 im Informationsblatt Nr. 10/1996 des Juristenvereins
Schaffhausen, Ziff. II.
[2] Vgl.
hiezu Hans Fritzsche, Der Schweizerische Juristenverein 1861–1960, Basel
1961, S. 18, mit Hinweis.
[3] Vgl. die
Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung des Anwaltsrechts im Beitrag von Andreas
Lindenmeyer, Baustelle Schaffhauser Anwaltsrecht, in dieser Festschrift.
[4] Kurt
Bächtold in: Schaffhauser Beiträge zur Geschichte 58/1981, S. 325 ff., 326.
[5] Die vom
Grossen Rat des Kantons Schaffhausen erarbeitete Vorlage für eine Totalrevision
der Kantonsverfassung wurde in der Volksabstimmung vom 4. März 2001 verworfen.
Vgl. dazu und zum geplanten zweiten Anlauf den Beitrag von Hedy Betschart in
dieser Festschrift.
[6] In der
Statutenrevision 1996 wurde der Vereinszweck nicht wesentlich verändert.
[7] In der
Zwischenzeit sind umfangreiche, aber auch grössere Lücken enthaltende Akten aus
der Zeit ab 1862 zum Vorschein gekommen. Sie wurden im Winter 1998/99 dem
Staatsarchiv des Kantons Schaffhausen übergeben (Depositum 58).
[8] Vgl. Anm.
2.
[9] ZSR 1886,
S. 531 ff.
[10] Vgl.
Fritzsche (Anm. 2), S. 112 ff.; ZSR 1886, S. 531 ff.
[11] Ein
weiteres gewichtiges Referat (zum Verhältniss der zivilrechtlichen Haftung zum
kantonalen Strafrecht) wurde gehalten von Carl Stooss; ZSR 1886, S. 571
ff.
[12] Karl
Heusi, Die Gerichtsorganisation im Kanton Schaffhausen, Diss. Zürich 1954,
S. 25 und 26.
[13] ZSR
1931, S. 137a ff.
[14] ZSR
1931, S. 219a ff.
[15] Die
Referate zum Thema «Aktionärbindungsverträge» wurden gehalten von Robert
Patry (ZSR 1959 II 1a ff.) und von Hans Glattfelder (ZSR 1959 II
141a ff.), jene zum Thema «Stimm- und Wahlrecht» verfasst von Jean Castella (ZSR
1959 II 511a ff.) und von Martin Usteri (ZSR 1959 II 357a ff.); zum letztgenannten
Thema wurde auch die Schaffhauser Besonderheit der Stimmpflicht diskutiert.
[16] ZSR
1995 II 1 ff. (Referate und Versammlungsprotokoll).
[17] Martin
Killias, La criminalisation de la vie quotidienne et la politisation du
droit pénal, ZSR 1995 II 365 ff.
[18] Rolf
Watter, Die Treuhand im Schweizer Recht, ZSR 1995 II 179 ff.
[19] Vgl.
die Beiträge von Paul Richli (Teilfusion von Kanton und Stadt
Schaffhausen), Cornelia Stamm Hurter (Straffung des Schaffhauser
Zivilprozessrechts), Reto Dubach (Dienstverhältnis bei den
Kirchgemeinden im Kanton Schaffhausen) und Jürg Giger (strafprozessuale
Freiheitsentziehung in der deutschen Enklave Büsingen) in SJZ 91/1995, S. 345
ff.
[20] Christian
Schneider, Die Volksrechte der Schaffhauser Kantonsverfassung – Entwicklung
und Perspektiven, ZBl 96/1995, S. 389 ff.
[21] Hans
Ulrich Wipf in: Schaffhauser Beiträge zur Geschichte 58/1981, S. 218 ff.;
vgl. auch den Beitrag von Felix Schwank in dieser Festschrift.
[22] Sowie
Prof. Dr. Marc Amstutz und Prof. Dr. Christian Schwarzenegger, welche nach
einem Akzess am Kantonsgericht Schaffhausen das Anwaltspatent in Schaffhausen erwarben. [23] Er
war erster Direktor des 1980 neu geschaffenen Bundesamts für Raumplanung.
[24] Als
Chef der 2001 neu geschaffenen Bundeskriminalpolizei.
[25] Hans
Peter Walter ist Bürger der Gemeinde Löhningen/SH. Er ist aber im Kanton Bern
aufgewachsen und war auch dort tätig.
[26] Vgl.
dazu auch Kurt Bächtold, Schaffhauser in den höchsten Gerichten der
Eidgenossenschaft, Schaffhauser Nachrichten vom 6. Oktober 1969, S. 27 f.
[27] Der
Festvortrag von Daniel Thürer, Die Region – Aufbauelement einer
europäischen Architektur, ist publiziert im Informationsblatt Nr. 8/1993 des
Juristenvereins Schaffhausen.
[28] Mit
Ausnahme immerhin des im Abstand von ein bis zwei Jahren seit 1982 in bisher
elf Ausgaben herausgegebenen «Informationsblatts».
[29] Eine
solche bewirkte etwa der Mitte der 1970er-Jahre grosse Aufmerksamkeit erregende
«Klüngelprozess» im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Klüngelwirtschaft am
Obergericht, in welchem sich Juristen verschiedener Lager gegenüberstanden
(vgl. dazu Susie Ilg, Moneten, Morde, Mannesehr’, 13 Geschichten aus
Schaffhauser Gerichten, Schaffhausen 1996, S. 109 ff.). Im Hinblick auf das
Bodenseejuristentreffen 1983 war der Juristenverein dann aber gezwungen, sich
wieder zu beleben.
[30] Etwa
bei der Schaffung der Zivilprozessordnung vom 3. September 1951 (vgl. dazu oben
bei Anm. 12) und in neuerer Zeit insbesondere im Zusammenhang mit den teilweise
umstrittenen Revisionsvorhaben zur Straffung der Rechtspflege (1994/95), zur
Neuorganisation des Einzelrichterwesens (1996–1998) und zur Totalrevision der
Kantonsverfassung (1996–2001); vgl. dazu die Versammlungsprotokolle und
Jahresberichte in den Informationsblättern Nr. 10/1996 und Nr. 11/1999 des
Juristenvereins Schaffhausen.
[31] Aufgenommen
werden können auch an Gesetzgebung und Rechtsprechung interessierte
Nichtjuristen.
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