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Willkommen beim Stadtarchiv Schaffhausen
Die erste Erwähnung der Stadt Schaffhausen im Jahr 1045:
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Der lateinische Text Der Text in deutscher Übersetzung Die historische Bedeutung der Urkunde Die Urkunde in ihrer äusseren Form |
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Der Text in deutscher Übersetzung:Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit Heinrich von Gottes Gnaden König. Der geschickte Eifer aller Getreuen Gottes und unserer Person, sowohl der künftigen als auch der gegenwärtigen, möge wissen, dass wir aus Liebe zu der Königin Agnes, unserer geliebten Gemahlin, und auf ihre Bitte hin, ebenso wegen ihrer treuen und ergebenen Dienste unserem Getreuen, dem Grafen Eberhard, kraft unseres königlichen Wohlwollens und unserer Vollmacht das Recht und die Gewalt, eigene Münze in dem Ort, der Schaffhausen genannt wird und in der Grafschaft des Grafen Ulrich im Klettgau gelegen ist, zu führen gestattet haben, dergestalt nämlich, dass vorgenannter Eberhard von jetzt an freie Gewalt hat, auf dieselbe Weise von der erwähnten Münze Gebrauch zu machen, wie sie auch die übrigen von Königen oder Kaisern ähnlich Ausgestatteten bis dahin zu geniessen pflegten. Und damit diese gnädige Vollmacht unserer königlichen Verleihung fest und unerschüttert durch die folgenden Zeiten bleibe, haben wir befohlen, dass diese hierfür eigenhändig verfasste Urkunde, wie unten gesehen werden kann, zur Bekräftigung mit einem Aufdruck unseres Siegels besiegelt werde. Monogramm des Herrn Heinrich III., des unbesiegbaren Königs. Theoderich, Kanzler, in Vertretung des Erzkanzlers Bardo, hat (diese Urkunde) beglaubigt. Geschehen am 6. Tag der Iden des Juli, im Jahre 1045 der Fleischwerdung des Herrn, in der 13. Indiktion, im 17. Jahre aber der Krönung des Herrn Heinrich III., im 7. Jahre seiner Herrschaft. Geschehen zu Köln im Namen Gottes. Glück und Heil! Amen. | |
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Eingeleitet wird die Urkunde durch ein verziertes C, das sogenannte Chrismon, das die symbolische Anrufung Christi bedeutet. | |
Unübersehbar ist aber vor allem das Monogramm des Königs, das in seiner Grundform ein grosses H bildet, bestehend aus einem waagrechten Strich und drei gleichen vertikalen Linien, die durch zwei diagonale Linien verbunden sind. Diese Hauptlinien bilden zugleich die Buchstaben E, I, N, C, V, A und X. In die linke Vertikale ist oben D und unten G eingezeichnet, in die mittlere Vertikale T und R und in die rechte Vertikale O und S. Diese Buchstaben ergeben zusammen den Namen und Titel des Urkundenausstellers: HEINRICUS DEI GRACIA TERTIVS ROMANORVM REX (Heinrich III. von Gottes Gnaden römischer König). Zweifellos der wichtigste Teil des Monogramms ist jedoch der waagrechte Balken, der vom König selber (mit offensichtlich etwas weniger geübter Hand) gezogen wurde und in der Fachsprache als Vollziehungsstrich bezeichnet wird, weil er den persönlichen Anteil des Herrschers zur Beglaubigung der Urkunde darstellt. |
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Auf der gleichen Zeile, der sogenannten Signumzeile, erscheint rechts aussen als notwendige Ergänzung des Monogramms das von je drei Kreuzen eingerahmte Beizeichen. Es wird aus den drei Buchstaben M, P und R gebildet und ist wohl als Manu propria (=mit eigener Hand) aufzulösen. Die drei beigefügten Schlusskreuze stammen übrigens höchstwahrscheinlich ebenfalls vom König selber. | |
In der nächsten Zeile folgt die Beglaubigung durch den Kanzler Theoderich, Domherr und nachmaliger Bischof von Konstanz. Sein Erkennungszeichen (Rekognitionszeichen) zeigt als neuartigen Typus den mit Strichelchen ausgefüllten Umriss einer Kirchenfassade mit einem von einem Kreuz überhöhten Giebel. | |
Rechts vom Kanzlerzeichen befindet sich das (leider nur noch teilweise erhaltene) aus Wachs gebildete und auf das Pergament aufgedrückte, kreisrunde Thronsiegel des Königs, das einen Durchmesser von ca. 75 mm aufweist und von 1039 bis Anfang 1046 in Gebrauch war. | |
In der untersten Zeile schliesslich erfolgt die Datierung der in Köln ausgestellten Urkunde, und zwar gleich auf mehrfache Art: Die Zählung geschieht nämlich nicht nur nach den Jahren seit Christi Geburt, sondern auch nach der römischen Indiktion (Zahl, welche ein Jahr in einem 15-jährigen Zyklus einnimmt), nach den Jahren seit der Krönung Heinrichs III. und seit seinem Regierungsantritt. | |
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